Erweiterung und Sanierung Nibelungenschule Alzey - Tragwerksplanung und Bauphysik
Erweiterung und Sanierung Nibelungenschule Alzey - Tragwerksplanung und Bauphysik
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erbringung von Planungsleistungen für die Tragwerksplanung (§ 51 HOAI, Leistungsphasen 1-6 inklusive Berechnung der Erdbebensicherheit nach DIN EN 1998 (Eurocode 8),DIN 4149) sowie die Bewährungsabnahme LPH 8 als besondere Leistung, sowie die Leistungen der Bauphysik/Energieberatung Leistungsphasen 1-8 Anlage 1 Ziff. 1 1.2.1 HOAI). Der Erweiterungsbau und der Umbau soll in energetischer Hinsicht als klimafreundliches Nichtwohngebäude (KFN) mit Erfüllung der Anforderungen an ein Effizienzgebäude 55 geplant und ausgeführt werden. Weiter sind die Regelungen für Nichtwohngebäude in Trägerschaft der öffentlichen Hand sind gemäß Gebäudeenergiegesetz (GEG) und dem Erneuerbare Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) generell zu beachten und einzuhalten. Die Maßnahme erfolgt aufgrund der insgesamt mangelhaften Bausubstanz sowie der aktuellen Anforderungen an den Brandschutz. Die Leistungsphase 1 – 3 für die Objektplanung sowie der technischen Gebäudeausrüstung wurden bereits separat ausgeschrieben und werden zeitnah beauftragt. Die Nibelungenschule befindet sich im östlichen Teil der Stadt Alzey, wird westlich- über die Nibelungen- und nördlich über die Krimhildenstraße erschlossen. Sie liegt in einem städtischen Entwicklungsgebiet und ist geprägt durch einen hohen Anteil unterschiedlicher, kultureller Nachbarschaften. Die Schule wurde zwischen 1909-11 errichtet: Das Bestandsgebäude besteht aus einem punktförmigen Hauptgebäude mit externer Erschließung, sowie einem angrenzenden zeilenförmigen Anbau. Als Zielvorstellungen des Auftraggebers zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert: Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe des Vertragsentwurfes die Erbringung von Planungsleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6 und die besonderen Leistungen der Leistungsphase 8, die dem Leistungsbild Tragwerksplanung (§ 51 HOAI in Verbindung mit Anlage 14 zu § 51 Abs. 1 HOAI) zuzuordnen sind. Für den Bauablauf stellt der Auftraggeber folgende Anforderungen in zeitlicher Hinsicht: - Die Ausführung der Leistungen ist nach Auftragserteilung unmittelbar mit dem Objektplaner abzustimmen und zügig auszuführen. Dieser erstellt einen Plan- und Bauablaufplan.