Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung der landeszentralen Druck- und Postlogistik der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Erbringung der landeszentralen Druck- und Postlogistik der Polizei des Landes Nordrhein-Westfalen
Es ist daher beabsichtigt, im Wege des vorliegenden offenen Verfahrens eine Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer abzuschließen. Die Rahmenvereinbarung hat eine Mindestlaufzeit von zwei (2) Jahr. Darüber hinaus verlängert sich die Laufzeit der Rahmenvereinbarung automatisch zweimal um jeweils ein (1) weiteres Jahr, sofern sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Die Rahmenvereinbarung hat somit eine Maximallaufzeit von vier (4) Jahren. Die Rahmenvereinbarung endet gleichfalls, ohne das es einer Kündigung des Auftraggebers bedarf mit Erreichen der Höchstmenge von 16.000.000 Sendungen.