Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) für die Polizei NRW
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von LANCOM Software-Lizenzen (LMC und vRouter) für die Polizei NRW
Im Hinblick auf die Rahmenvereinbarung werden keine Mindestabnahmemengen vereinbart. Nach Rechtsprechung des EuGH vom 17.06.2021_RS C - 23/20 - ist der Auftraggeber zur Sicherung der Transparenz und Diskriminierungsfreiheit im Wettbewerb dazu verpflichtet, eine Höchstmenge anzugeben. Eine Abrufverpflichtung kann daraus nicht abgeleitet werden. Der Auftraggeber schätzt, dass während der ge-samten Vertragslaufzeit Produkte und Leistungen in Höhe von ca. 312.000 Euro aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden. Die Höchstmenge der anliegenden Rahmenvereinbarungen wird auf 375.000 Euro? beziffert. Die Rahmenvereinbarung endet, ohne dass es einer Kündigung bedarf, je nachdem welches Ereignis früher ein-tritt, mit dem Ablauf der Laufzeit der Rahmenvereinbarung oder bei Erreichen der Höchstmenge.