Vergabe von Erstaufforstungsflächen zum Waldausgleich für einen Eingriff in Freisen Schwarzerden
Vergabe von Erstaufforstungsflächen zum Waldausgleich für einen Eingriff in Freisen Schwarzerden
Die gwSaar benötigt für Eigenprojekte in der Gemeinde Freisen, welche in bestehende Waldbestände eingreifen, Waldausgleichsflächen zur Kompensation des Eingriffes. Die Kompensation kann entsprechend des LWaldG ausschließlich in Form von Erstaufforstungen innerhalb des Saarlandes erfolgen. Waldverbesserende Maßnahmen oder Maßnahmen in anderen Bundesländern oder außerhalb Deutschlands sind entsprechend LWaldG Saarland unzulässig. Die Regelungen des LWaldG Saarland sind bei der Beschaffung zwingend zu beachten. Die Kompensation muss nicht in der Gemeinde des Eingriffes erfolgen. Eine Kompensation im räumlichen Umfeld ist allerdings von Vorteil Die gwSaarhat einen Bedarf an Kompensationsflächen von rd. 16.669 m² im Jahr 2026, bis zum 31.12.2026. Die Erstaufforstung bedarf einer separaten Erstaufforstungsgenehmigung durch die Forstbehörde des Landes. Die veranschlagten Kompensationsflächen müssen daher bis zum 31.12.2026 genehmigt sein. Es soll kein Grunderwerb erfolgen, sondern lediglich der Erwerb dinglicher Rechte zur Sicherung der Ausgleichsmaßnahmen auf dem Grundstück beschafft werden. Die Erteilung des Auftrages steht unter dem Vorbehalt der Erteilung einer Genehmigung für den Eingriff.