Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
Betrieb Gigabit-Netz im GVV Meersburg – graue Flecken
Für die Gemeinden des GVV Meersburg ist die Versorgung ihrer Bürgerinnen und Bürger mit zuverlässigem, schnellem Internet ein wichtiger Bestandteil der kommunalen Daseinsfürsorge. Daher hat der GVV Meersburg bereits in der Vergangenheit mit Unterstützung durch Fördermittel des Bundes und des Landes Baden-Württemberg Investitionen in den Ausbau von zukunftsfähiger Breitbandinfrastruktur getätigt. So wurde in etlichen Bereichen bereits ein FTTB-Netz errichtet, welches bereits durch die TeleData GmbH betrieben wird. Der Aufbau eines kommunalen Glasfasernetzes soll nun in den Bereichen, in denen Datenraten von weniger als 300 Mbit/s im Download und 150 Mbit/s zu Spitzenlastbedingungen zur Verfügung stehen, fortgesetzt werden. Hierfür hat der GVV Meersburg im Rahmen des Förderprogrammes des Bundes (Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“) eine Infrastruktur-Förderung gestellt. Ergänzend gewährt das Land Baden-Württemberg eine Kofinanzierung nach der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023. Die entsprechenden Zuwendungsbescheide des Bundes vom 18.11.2025 (Zuwendung in vorläufiger Höhe, Az. 832.6/10-25 11BW20430) und des Landes vom 20.04.2026 (Az. 4-8433.6/199) liegen vor. Der Bewilligungszeitraum erstreckt sich nach dem Bundesbescheid vom 15.12.2025 bis zum 31.12.2030 und nach dem Landesbescheid vom 20.04.2026 bis zum 31.12.2030. Wie in den bereits erschlossenen Gebieten plant der GVV Meersburg die Errichtung und den Betrieb eines Gigabit-Netzes im Rahmen des sogenannten Betreibermodells. Um dies zu ermöglichen, sollen der Bau und der Betrieb eines Hochgeschwindigkeitsnetzes in den ausgeschriebenen Versorgungsgebieten sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen in Auftrag gegeben werden. Gegenstand des vorliegenden Ausschreibungsverfahrens ist der Betrieb des zu errichtenden Netzes, sowie die Erbringung von Endkundendienstleistungen. Tiefbau und Verlegung der passiven Infrastruktur werden in einer separaten Ausschreibung vergeben. Das ausgeschriebene Projektgebiet (Stadt Meersburg, Gemeinde Daisendorf, Gemeinde Hagnau am Bodensee, Gemeinde Stetten, Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen) ist dabei in einem Förderantrag zusammengefasst. Nach aktuellem Stand beinhalten die Ausschreibungsgebiete insgesamt ca. 3.046 Gebäude mit ca. 4.042 Privathaushalten und 464 Gewerbeeinheiten, die mit einer Downloadgeschwindigkeit von weniger als 300 Mbit/s versorgt sind. Davon befinden sich ca. 350 Adressen derzeit noch in Prüfung. Dementsprechend kann sich die Anzahl der Adressen im weiteren Verlauf des Verfahrens ändern. Eine vollständige Adressliste wird spätestens mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Das Projekt wird wie folgt gefördert: - Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 31.03.2023 in der Änderungsfassung vom 13.01.2025 („Gigabit-Richtlinie 2.0“) – Betreibermodell nach Nr. 3.2 der Gigabit-Richtlinie 2.0; ergänzend Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland zur Unterstützung des flächendeckenden Aufbaus von Gigabitnetzen vom 01.08.2024 (Gigabit-Rahmenregelung, E-Az. des Zuwendungsbescheides Bund v. 18.11.2025: 832.6/10-25 11BW20430 - Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg „VwV Gigabitmitfinanzierung“ vom 27.07.2023, E-Az. des Zuwendungsbescheides Land v. 20.04.2026: 4-8433.6/199 Vom späteren Auftragnehmer sind sämtliche Vorgaben der dem Projekt zugrundeliegenden Zuwendungsbescheide mit Nebenbestimmungen, Hinweisen, Auflagen, Merkblättern und An-lagen sowie der einschlägigen Förderprogramme einzuhalten. Änderungen infolge der Festsetzung der Zuwendung in abschließender Höhe bleiben nach Maßgabe des Netzbetriebs- und Pachtvertrags vorbehalten.