Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen (Flexi-Heim-Standard) für wohnungslose Frauen mit Kindern

Deadline:19 Oct 2026, 08:00

Tender information
München, Kreisfreie Stadt
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
SOZ-2026-0006
Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen für wohnungslose Frauen mit Kindern in Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard

Bereitstellung und Betriebsführung von bis zu 170 Bettplätzen (Flexi-Heim-Standard) für wohnungslose Frauen mit Kindern

Auftragsgegenstand ist die Bereitstellung und der Betrieb von insgesamt bis zu 170 Bettplätzen zur Unterbringung wohnungsloser Frauen mit Kindern, welche von der*demselben oder verschiedenen Betreiber*innen in mehreren Wohnungslosenunterkünften im Flexi-Heim-Standard inklusive der Betriebsführung zur Verfügung gestellt werden. Dabei muss ein "Flexi-Heim" über mindestens 55 Bettplätze und darf höchstens über 100 Bettplätze verfügen. Die Bieter*innen und künftigen Betreiber*innen dieser Wohnungslosenunterkünfte werden vorliegend als Auftragnehmerin, gekürzt "die AN", bezeichnet. Durch Zuschlagserteilung kommt zwischen der AG und der jeweiligen AN ein Vertragsverhältnis zustande, dessen Inhalte die Leistungsbeschreibung (Teil A) inklusive der besonderen Vertragsbedingungen (Teil B) und aller Anlagen sind, sowie alle von der AN mit dem Angebot eingereichte Unterlagen. Das jeweilige bezuschlagte Objekt dient als vertragsgegenständlicher Erfüllungsort. Flexi-Heim: Bei einem Flexi-Heim handelt es sich um eine Form der Wohnungslosenunterkunft, bei der aufgrund der baulichen Gegebenheiten (es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, das Objekt in Wohnraum umzuwandeln) die einzelnen Apartments jeweils über eine Wohnküche sowie einen eigenen Sanitärbereich verfügen. Daraus folgt, dass im Rahmen dieser Ausschreibung nur Bettplätze in abgeschlossenen Apartments angeboten werden können. D.h. eine Wohneinheit für eine Familie (Frau mit Kind(ern)) muss aus mindestens zwei Zimmern (Wohnküche und Schlafraum bzw. -räume) bestehen, die räumlich über eine Zwischentür miteinander verbunden sind und über einen direkt angeschlossenen privaten, voll ausgestatteten Sanitärbereich verfügen. Vertragslaufzeit und Leistungsbeginn: Der ausgeschriebene Dienstleistungsvertrag über die Bereitstellung und Betriebsführung der angebotenen Bettplätze im jeweiligen Objekt beginnt mit Zuschlagserteilung für die Dauer von zehn Jahren zu laufen. Der Leistungsbeginn, also der Beginn der Unterbringung der wohnungslosen Frauen mit Kindern in dem bezuschlagten Objekt, hat am 01.12.2026 oder am 01.01.2027 zu erfolgen. Voraussetzung hierfür ist die erfolgreiche Abnahme des Objektes durch Mitarbeiter*innen der LHM und die daraus resultierende Freigabe als betriebsbereite Wohnungslosenunterkunft. Anforderungen an die Lage des Flexi-Heims: Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe "Wohnungslose Frauen mit Kindern" und deren besonderer Bedürfnisse müssen nachfolgende Anforderungen an die Lage des angebotenen Flexi-Heims zwingend erfüllt sein: •Das Objekt muss sich im Stadtgebiet München befinden. •Es muss eine Haltestelle des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss ein Lebensmittelgeschäft im Umkreis von 500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Es muss eine Kindertagesstätte im Umkreis von 1.000 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. •Grundschule und weiterführende Schulen müssen im Umkreis von 1.500 Metern um das Objekt fußläufig auf öffentlichen Fußwegen zu erreichen sein. Schleuse (Pfortenbereich): Aufgrund der besonders vulnerablen Zielgruppe werden neben der lückenlosen Umfriedung des Grundstückes auch an die Sicherung des Zugangs zum Gebäude hohe Anforderungen gestellt. Der Pfortenbereich ist derart auszugestalten, dass der Zutritt zum Gebäude ausnahmslos über eine rund-um-die-Uhr bewachte Schleuse möglich ist. Das bedeutet, dass durch zwei Eingangstüren mit Zwischenraum der Zutritt jeder Person zum Gebäude überwacht werden kann. Das Öffnen der Schleusentüren obliegt exklusiv dem Sicherheitspersonal an der Pforte, d.h. den Bewohner*innen wird kein Haustürschlüssel ausgehändigt. Für jeden belegten Bettplatz wird ein monatliches Bettplatzentgelt auf der Grundlage eines zwischen der AN und den Bewohnerinnen abgeschlossenen schriftlichen Beherbergungsvertrags entrichtet. Das Bettplatzentgelt schulden also ausschließlich nur die Untergebrachten. Das Bettplatzentgelt ist wesentlicher Bestandteil des Angebots und unterliegt einer Deckelung (siehe u.a. A.III. der Leistungsbeschreibung). Für weitere Einzelheiten wird auf die Leistungsbeschreibung samt Anlagen verwiesen.

Buyer
Landeshauptstadt München, Sozialreferat
buyer-email@mail.com
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18 Sept - Publication date
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