Rahmenvertrag Netzwerkkomponenten
Hauptbereich
Durch die Rahmenvereinbarungen werden die wesentlichen Konditionen für den späteren Abruf festgelegt, insbesondere der Preis, die Qualitäten sowie die Zahlungsmodalitäten. Die tatsächlichen Abnahmemengen der Leistungen sind bedarfsabhängig und können daher in der Leistungsbeschreibung nicht abschließend festgelegt werden. Der Auftragnehmer besitzt keinen Anspruch auf Mindermengen. Es werden dementsprechend keine Mindestabnahmemengen (weder für Los 1, noch für Los 2) festgelegt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, den jeweiligen Bedarf zu liefern.
Los 1 - Hardware-Komponenten
Hardware-Komponenten des Herstellers Extreme Networks. Lizenzen/Software für den Betrieb der oben genannten Komponenten. Service- und Wartungsleistungen für die oben genannten Komponenten, einschließlich vorhandener Hardware der gleichen Produktgruppe.
Los 2 - Transceiver
Transceiver mit nachgewiesener Kompatibilität mit Netzkomponenten des Herstellers Extreme Networks. Transceiver, Übertrager und Kabel mit integrierten Transceivern mit nachgewiesener Kompatibilität mit Netzkomponenten des Herstellers Extreme Networks.