Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und das Branding von Werbemitteln
Rahmenvereinbarung über die Beschaffung und das Branding von Werbemitteln
Die Auftraggeberin verfügt über eine gewisse jährliche Grundausstattung an Werbemittel. Diese müssen vom Anbieter gemäß den Mindestanforderungen zur Verfügung gestellt werden können. - Tragetasche - Kugelschreiber - Pflastermäppchen - Taschentücher - Trinkflasche - Babylätzchen Zusätzlich zu den Produkten der jeweiligen Grundausstattung, benötigt die Auftraggeberin hinsichtlich besonderer Werbeaktionen und besonderer Gesundheitskampagnen unterjährig weitere derzeit nicht feststehende Werbemittel. Daher muss das Gesamtportfolio des Anbieters ein breites Angebot an Werbemitteln aufweisen.