Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses an der Legnitzka und dem Buchholzer Wasser
Die aktuelle fachliche Referenz zur Ermittlung des ökologischen Mindestwasserabflusses ist die "Empfehlung zur Ermittlung einer ökologisch begründeten Mindestwasserführung in Ausleitungsstrecken von Wasserkraftanlagen" der Bund/Länderarbeitsgemeinschaft Wasser aus dem Jahr 2020 (LAWA 2020), welche nur bedingt auf Gewässer 2. Ordnung bzw. andere Geltungsbereiche übertragbar ist. Das Vorgehen der LAWA (2020) soll an zwei Gewässern 2. Ordnung angewendet werden. Die Ergebnisse sollen anschließend plausibilisiert werden. Besonders die Plausibilisierung des Mindestwasserorientierungswerts (ein Zwischenergebnis des Verfahrens) ist relevant, da eine zukünftig verbreitete Verwendung dieser Orientierungswerte im Rahmen verschiedener wasserwirtschaftlicher Belange nur vertretbar ist, wenn diese fachlich evaluiert wurden. Hinsichtlich des Verfahrens sollen zudem praxistaugliche Empfehlungen zur Überwachung und Einhaltung von Mindestwasserabflüssen an den Gewässern abgeleitet werden.