Rahmenvertrag über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung § 45 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI)
Schleswig-Holstein und Hamburg
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Mecklenburg-Vorpommern
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Niedersachsen und Bremen
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Berlin und Brandenburg
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Sachsen-Anhalt
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Nordrhein-Westfallen
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Hessen
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Thüringen
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Sachsen
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Rheinland-Pfalz und Saarland
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Baden-Württemberg
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).
Bayern
Gegenstand des Open-House-Verfahrens ist der Abschluss von nicht-exklusiven Vereinbarungen über die Durchführung von Pflegekursen in Präsenz, als Webinare und als individuelle häusliche Schulung gemäß § 45 SGB XI für den Zeitraum 01.10.2026 bis zum 30.09.2030 (inkl. Verlängerungsoption 2x12 Monate).