Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von ÜWH und GU

Deadline:29 Sept 2026, 06:00

Tender information
Germany
Potsdam-Mittelmark
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
26-2026 EU Los 1-2
Contract type
Framework agreement
Duration
01/01/2027 - 31/12/2028
Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Die im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebenden Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften haben einen Rechtsanspruch auf gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) i.V.m. § 13 der Verordnung über die Durchführung (LaufnGDV). Die Dienstleistung umfasst die gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Form von Beratungsgesprächen und Begleitungen in angemessen erreichbaren Sprechstunden und auch im eigenen Wohnraum. Die Zuweisung der zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Dienstleistung umfasst ebenso die Erstaufnahme von neu im Landkreis zugewiesenen Menschen aus der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Das Los 1 umfasst 90 Klienten. Eine Vergütung erfolgt für mindestens 60 Prozent der im Los- und Preisblatt angegebenen Klienten. Die Aufgaben der gemeindenahen migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Potsdam-Mittelmark ergeben sich verbindlich aus § 13 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LaufnGDV). Aufgabe der Sozialen Beratung und Betreuung Sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit von Flüchtlingen ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft des Flüchtlings sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden Die Migrationssozialarbeit soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Sie soll die Zuwanderer zeitnah über die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote informieren, sie zu deren Nutzung ermuntern und an diese weiterleiten. Mit der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird das Ziel verfolgt, die Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern. Daraus resultieren nachfolgende Ziele - Erwerb deutscher Sprachkompetenz sowie Eingliederung in das Bildungssystem - Erhalt der Gesundheit sowie Prävention und Aufklärung - Erwerb bzw. Steigerung der Wohnfähigkeit, Unterbringung in einer Wohnung - Erhalt bzw. Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, Integration in Arbeit - Befähigung zur Partizipation durch Bekanntmachung von kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten Zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit gehören weiterhin sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangebote - Zu Fragen des Flüchtlingsschutzes, insbesondere des Asylverfahrens und den damit verbundenen Aufenthaltsstaus in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthaltes in der BRD einschließlich der Familienzusammenführung, zur Weiterwanderung in ein Drittland oder zur Rückkehr in das Herkunftsland, einschließlich aufenthaltsrechtlicher Verfahrensfragen - Zur Aufnahme in den Kommunen einschließlich einschlägiger Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten - Zur Ermöglichung eines gelingenden und selbst bestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie im Gemeinwesen - Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft - Für schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der RL 2013/33/EU und - Zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen

Soziale Betreuung für Aussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge im Landkreis Potsdam-Mittelmark für die gemeindenahe Migrationssozialarbeit außerhalb von Übergangswohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften

Die im Landkreis Potsdam-Mittelmark lebenden Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge außerhalb von Gemeinschaftsunterkünften haben einen Rechtsanspruch auf gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung nach § 12 Abs. 1 Satz 1 des Landesaufnahmegesetzes Brandenburg (LAufnG) i.V.m. § 13 der Verordnung über die Durchführung (LaufnGDV). Die Dienstleistung umfasst die gemeindenahe migrationsspezifische soziale Beratung und Betreuung der Spätaussiedler, Asylbewerber und Flüchtlinge in Form von Beratungsgesprächen und Begleitungen in angemessen erreichbaren Sprechstunden und auch im eigenen Wohnraum. Die Zuweisung der zu betreuenden Asylbewerber und Flüchtlinge erfolgt durch den Landkreis Potsdam-Mittelmark. Die Dienstleistung umfasst ebenso die Erstaufnahme von neu im Landkreis zugewiesenen Menschen aus der Zentralen Erstaufnahmeeinrichtung. Das Los 2 umfasst 250 Klienten. Eine Vergütung erfolgt für mindestens 60 Prozent der im Los- und Preisblatt angegebenen Klienten. Die Aufgaben der gemeindenahen migrationsspezifischen sozialen Beratung und Betreuung von Asylbewerbern und Flüchtlingen im Landkreis Potsdam-Mittelmark ergeben sich verbindlich aus § 13 der Verordnung über die Durchführung des Landesaufnahmegesetzes (LaufnGDV). Aufgabe der Sozialen Beratung und Betreuung Sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit von Flüchtlingen ist es, den Integrationsprozess von Flüchtlingen gezielt zu initiieren, zu steuern und zu begleiten. Die Integrationsbereitschaft des Flüchtlings sowie die Aufnahmebereitschaft und Aufnahmefähigkeit des Gemeinwesens sollen gefördert werden Die Migrationssozialarbeit soll einen qualitativen Beitrag dazu leisten, die Zuwanderer zu selbständigem Handeln in allen Angelegenheiten des täglichen Lebens zu befähigen. Sie soll die Zuwanderer zeitnah über die bestehenden Unterstützungs- und Beratungsangebote informieren, sie zu deren Nutzung ermuntern und an diese weiterleiten. Mit der sozialen Unterstützung durch Migrationssozialarbeit wird das Ziel verfolgt, die Flüchtlinge bei der Bewältigung ihrer vielfältigen Probleme sofort zu unterstützen und ihnen den Start in ihren Lebensalltag in einer fremden Umgebung zu erleichtern. Daraus resultieren nachfolgende Ziele - Erwerb deutscher Sprachkompetenz sowie Eingliederung in das Bildungssystem - Erhalt der Gesundheit sowie Prävention und Aufklärung - Erwerb bzw. Steigerung der Wohnfähigkeit, Unterbringung in einer Wohnung - Erhalt bzw. Erhöhung der Arbeitsfähigkeit, Integration in Arbeit - Befähigung zur Partizipation durch Bekanntmachung von kulturellen, sportlichen und sozialen Angeboten Zu den Aufgaben der Migrationssozialarbeit gehören weiterhin sozialarbeiterische Hilfestellungen, Vermittlung von Informationen und weitergehende Hilfsangebote - Zu Fragen des Flüchtlingsschutzes, insbesondere des Asylverfahrens und den damit verbundenen Aufenthaltsstaus in der Bundesrepublik Deutschland (BRD) - Zur Entwicklung einer Lebensperspektive während des Aufenthaltes in der BRD einschließlich der Familienzusammenführung, zur Weiterwanderung in ein Drittland oder zur Rückkehr in das Herkunftsland, einschließlich aufenthaltsrechtlicher Verfahrensfragen - Zur Aufnahme in den Kommunen einschließlich einschlägiger Verwaltungsabläufe, leistungsrechtlicher Fragen sowie des Zugangs zu zielgruppenspezifischen Angeboten und sozialen Regeldiensten und -angeboten - Zur Ermöglichung eines gelingenden und selbst bestimmten Lebens unter den jeweiligen wohnformspezifischen Bedingungen der Einrichtung der vorläufigen Unterbringung sowie im Gemeinwesen - Förderung des gegenseitigen Verständnisses und eines gelingenden Miteinanders zwischen den aufgenommenen Personen und der Aufnahmegesellschaft - Für schutzbedürftige Personen im Sinne des Artikels 21 der RL 2013/33/EU und - Zur Bewältigung von persönlichen Problemlagen, Konflikten und Alltagsproblemen

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