Winterdienstleistungen an komm. genutzten Liegenschaften im Stadtgebiet Euskirchen
Euskirchen Nord
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Euskirchen Süd
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.
Euskirchen Mitte
Der Winterdienst umfasst insbesondere - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf öffentlichen Flächen bei Schnee- und Eisglätte nach Maßgabe der jeweils gültigen Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Euskirchen - die Schneeräumung und das Bestreuen der vorgegebenen Strecken und Breiten auf den jeweiligen Liegenschaften bei Schnee- und Eisglätte im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht nach besonderer Vorgabe (Sonderauftrag). Der Auftragsumfang ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung und den Objektübersichten, sowie entsprechenden Kartenauszügen. Der Räum- und Streudienst ist auszuführen - auf öffentlichen Gehwegen, ist kein abgesetzter Gehweg vorhanden, ggfls. auch Gehbahnen auf Straßen in einer von 1,50 m Breite ab befestigtem Straßenrand, - auf Schulhöfen (1,50 m Gehbahn) und Parkplätzen (Zufahrten und Abstellflächen ganzflächig), - sonstigen befestigten Außenflächen, z. B. Zugängen, Wegen, Treppen an/auf verschiedenen Liegenschaften der Stadt Euskirchen.