Neubeschaffung eines Abrollfahrzeuges mit Hakensystem
Neubeschaffung eines Abrollfahrzeuges mit Hakensystem
Näheres ist der Leistungsbeschreibung zu entnehmen. Sofern der Bietende in der Wertungsreihenfolge nicht Rangerster ist, behält sich der Auftraggeber gem. § 56 Abs. 2 VgV vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Unterlagen nicht nachzufordern. Bewerber haben sich unverzüglich über die Richtigkeit der Vergabeunterlagen zu vergewissern. Um einen ordnungsgemäßen Verlauf der Ausschreibung zu gewährleisten, wird die Frist für das letzte Stellen von Bieterfragen auf den 27.11.2026 festgesetzt. Bei einer späteren Fragestellung kann eine rechtzeitige Beantwortung nicht garantiert werden und führt nicht zwingend zu einer Fristverlängerung. Die Lieferung des Komplettfahrzeuges soll spätestens 12 Monate nach Auftrag erfolgen. Die Angebotsabgabe ist ausschließlich digital über die Vergabeplattform zugelassen.