A30, Kampfmittelsondierung, AK Lotte
A30, Kampfmittelsondierung, AK Lotte
Es ist eine Gesamtfläche von ca. 42 ha auf Kampfmittel zu sondieren und ggf. zu beräumen. Hierzu ist in den Vorwegen das Baufeld freizumachen (ca. 15 ha) und die Stubben zu roden. Aufgrund der geplanten Bodeneingriffe im Zuge des 6-streifigen Ausbaus ist eine Kampfmittelfreiheit im Sinne der Arbeitssicherheit (Arbeitsfreigabe) herzustellen. In den Bereichen, in denen Bodeneingriffe von mehr als 4,0 m unter Geländeoberkante vorgesehen sind, ist eine tiefenuneingeschränkte Kampfmittelfreiheit bis mindestens 8,0 m unter Geländeoberkante (Nordrhein-Westfalen) bzw. eine tiefenuneingeschränkte Kampfmittelfreiheit bis mindestens 6,0 m unter Geländeoberkante (Niedersachsen) herzustellen.