5 Wasserstoff-Solobusse
5 Wasserstoff-Solobusse
Auftragsgegenstand ist die Lieferung von 5 fabrikneuen, emissionsfreien Niederflur-Solokraftomnibussen mit brennstoffzellen-elektrischem Antrieb (Fuel Cell Electric Vehicle - FCEV) gemäß den in Teil C 01 der Vergabeunterlagen (Leistungsverzeichnis/Technisches Lastenheft) angegebenen Spezifikationen. Die Fahrzeuge sind als Kraftomnibusse der Fahrzeugklasse M3, Klasse I, mit Linkslenkung auszuführen. Energieträger ist gasförmiger Wasserstoff. Die für den Fahrbetrieb erforderliche elektrische Energie wird durch ein Wasserstoff-Brennstoffzellensystem bereitgestellt. Der Fahrzeugantrieb erfolgt elektrisch und umfasst einen elektrischen Energiespeicher zur Unterstützung des Brennstoffzellensystems sowie zur Aufnahme rekuperierter Energie. Der Verwendungszweck der Fahrzeuge ist der überwiegende Einsatz im Linienverkehr gemäß §§ 42, 43 PBefG oder Art. 2, 3 der Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 im Land Nordrhein-Westfalen. Zudem werden die Busse im Schüler- und Gelegenheitsverkehr eingesetzt. Die Fahrzeuge müssen für den öffentlichen Straßenverkehr und den Einsatz als Linien- und Schulbus nach der StVZO zugelassen sein. Die Lieferung der Wasserstoffbusse hat spätestens bis zum 03.12.2027 zu erfolgen.