AeroPark 2 & 3, Würselen - Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013
AeroPark 2 & 3, Würselen - Städtebaulich-freiraumplanerischer Wettbewerb nach RPW 2013
Die Aachener Kreuz Merzbrück GmbH & Co. KG (AKM) beabsichtigt die Durchführung eines offenen, anonymen und einphasigen Realisierungswettbewerbs zur städtebaulich-freiraumplanerischen Entwicklung der Bauabschnitte "Aero-Park 2 und 3" im Gewerbegebiet Merzbrück am Forschungsflugplatz Würselen-Aachen. Das rund 61 ha große Wettbewerbsgebiet befindet sich südlich der Landebahn des Verkehrslandeplatzes Aachen-Merzbrück und ist Teil der langfristigen Entwicklung eines flugaffinen Gewerbestandortes im Kontext des Strukturwandels im Rheinischen Revier. Durch die räumliche Nähe zu bedeutenden Forschungs- und Hochschuleinrichtungen, darunter die RWTH Aachen, die FH Aachen sowie das Forschungszentrum Jülich, bietet der Standort besondere Potenziale für innovative, technologie- und forschungsorientierte Nutzungen. Ziel des Wettbewerbs ist die Entwicklung eines zukunftsweisenden städtebaulichen und freiraumplanerischen Gesamtkonzeptes für die Erweiterungsflächen des Aero-Parks. Gesucht werden qualitätsvolle und nachhaltige Lösungen, die den Anforderungen an ein modernes Gewerbegebiet gerecht werden und gleichzeitig eine funktionale sowie gestalterisch hochwertige Einbindung in den bestehenden Standort gewährleisten. Der Wettbewerb dient zugleich der Auswahl eines geeigneten Planungsteams aus den Fachrichtungen Stadtplanung und Freiraumplanung für die anschließende weitere Bearbeitung im Rahmen eines Vergabeverfahrens. Mit dem Wettbewerb soll eine klare räumliche Struktur für die zukünftige Entwicklung des Standortes geschaffen werden, die sowohl wirtschaftliche Entwicklungsziele als auch Anforderungen an Freiraumqualität, Mobilität und nachhaltige Standortentwicklung berücksichtigt. +++Das Wettbewerbsverfahren ist auf 15 teilnehmende Teams begrenzt. Die Ermittlung der 15 teilnehmenden Teams erfolgt ausschließlich im Rahmen eines EU-weiten Bewerbungsverfahrens mit anschließendem Losverfahren. +++Der Wettbewerb richtet sich an Bewerbende oder Bewerbergemeinschaften, bestehend aus Stadtplanerinnen und Stadtplanern sowie Landschaftsarchitektinnen und Landschaftsarchitekten. Die Abdeckung beider Disziplinen Stadtplanung und Landschaftsarchitektur kann sowohl durch einen Einzelbewerber als auch durch die Bildung einer Bewerbergemeinschaft erfolgen. +++ Juristische Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn der satzungsmäßige Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen. Außerdem müssen die zu benennenden bevollmächtigten Vertretenden und die Verfassenden der Wettbewerbsarbeit die fachlichen Anforderungen erfüllen, die an natürliche Personen ge- stellt werden (§ 4 Abs. 1 RPW).+++ Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat nicht gesetzlich geregelt, erfüllt die fachlichen Anforderungen als Stadtplaner/Stadtplanerin und Landschaftsarchitekt/Landschaftsarchitektin, wer über ein Diplom bzw. Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht. +++ Bewerbergemeinschaften natürlicher und juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen und die Bewerbergemeinschaft insgesamt die sonstigen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt. +++ Bewerbergemeinschaften natürlicher und / oder juristischer Personen sind teilnahmeberechtigt, wenn jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die fachlichen Anforderungen gemäß nachfolgender Ziffer 1 oder 2 und die Bewerbergemeinschaft diese fachlichen Anforderungen insgesamt erfüllt, jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärungen gemäß nachfolgenden Ziffern 3 bis 8 abgibt und die Bewerbergemeinschaft die Eigenerklärung gemäß nachfolgender Ziffer 9 abgibt. +++ Die Bewerberinnen und Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften müssen nachweisen, dass Sie die folgenden Zulassungskriterien erfüllen: ******1. für den/die Stadtplaner/Stadtplanerin: Nachweis über die Berech- tigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Stadtplaner/Stadtplanerin" (Kammernachweis) ******2. für den/die Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin: Nachweis über die Berechtigung zum Führen der Berufsbezeichnung "Landschaftsarchitekten/Landschaftsarchitektin" (Kammernachweis) ******3. Eigenerklärung, dass sich kein Mitglied des Teilnehmenden (Partner, freie Mitarbeiter, Angestellte) separat bewirbt bzw. beteiligt und dass ein Verstoß hiergegen zum nachträglichen Ausschluss aller Bewerbungen bzw. Arbeiten führt. ******4. Eigenerklärung, dass kein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RPW 2013 vorliegt. ******5. Eigenerklärung, dass eine Anmeldung bei der Berufsgenossenschaft vorhanden ist oder diese nicht notwendig ist. ******6. Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe aufgrund der EU-Verordnung 2022/576 (Russland-Sanktionen) vorliegen. ******7. Eigenerklärung, dass kein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 Abs. 1 GWB vorliegt. ******8. Eigenerklärung, dass kein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 Abs. 1 GWB vorliegt. ******9. Eigenerklärung, dass der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft im Falle der Auswahl am Wettbewerb teilnehmen wird. +++Der Nachweis von Referenzen ist zur Teilnahme am Wettbewerb nicht erforderlich, sondern ist Teil der Eignungsprüfung im anschließenden Verhandlungsverfahren.+++ Aus allen Bewerbungen werden 15 Teilnehmende und 10 nachrückende Büros ausgelost. Nach der Auslosung werden die ausgelosten Bewerbungen formal und inhaltlich geprüft. ++Nachforderung unvollständige Bewerbungen werden ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen werden Teilnahmeanträge von Bewerbenden, bei denen ein zwingender Aus- schlussgrund nach § 123 GWB oder ein Teilnahmehindernis nach § 4 Abs. 2 RWP 2013 vorliegt. Bei Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB steht ein Ausschluss im Ermessen der auslobenden Stelle. Im Fall von Absagen geloster Teilnehmer werden die Nachrücker bis zum Tag vor dem Einführungskolloquium in der Reihenfolge der Losziehung zur Teilnahme aufgefordert.