Planungsleistung TGA Kita Kelberg
Technische Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär
Um den Gleichlauf dieses Verfahrens zum bereits laufenden Verfahrens über die Lose 1 Objektplanung und Los 4 Tragwerksplanung, bekanntgemacht am 14.07.2026, Nr. 486182-2026, zu gewährleisten, wird das hiesige systembedingte Los 1 TGA HLS als Los 2 TGA HLS bezeichnet: Die erforderlichen Planungs- und Ingenieursleistungen sollen in fünf Fachlosen vergeben werden. • Los 1 umfasst die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und In-nenräume, • Los 2 die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung im Be-reich Heizung, Lüftung, Sanitär (Anlagengruppe Nr. 1-3), • Los 3 die Ingenieurleistung der Technischen Gebäudeausrüstung im Bereich Elektro (Anlagengruppe § 53 Abs. 2 Nr. 4-8 HOAI), • Los 4 die Ingenieurleistung der Tragwerksplanung • Los 5 die Architektenleistung der Freianlagenplanung. Das letztgenannte Los wird gemäß § 3 Abs. 9 VgV in einem nationalen Vergabeverfahren gesondert vergeben. Die Lose 1 (Objektplanung) und 4 (Tragwerkspla-nung) wurden mit Bekanntmachung vom 14.07.2026, Nr. 486182-2026 europaweit veröffentlicht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Unterlage. Die vorliegende Ausschreibung betrifft somit nur die nachfolgend dargestellten Lose 2 und 3. 4.1 Zu beauftragende Leistungen im Los 2: Technische Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär (Anlagengruppe Nr. 1-3) 4.1.1 Leistungsumfang 4.1.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstel-lung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Moderni-sierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschätzung erhalten. 4.1.1.2 LPH 1-9 Der weitere zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fach-planung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistun-gen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagengruppen 1-3 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Pa-pierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.1.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leis-tungsphasen 1-4. Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Re-gelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwischen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.1.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).
Technische Gebäudeausrüstung im Bereich Elektro
Um den Gleichlauf dieses Verfahrens zum bereits laufenden Verfahrens über die Lose 1 Objektplanung und Los 4 Tragwerksplanung, bekanntgemacht am 14.07.2026, Nr. 486182-2026, zu gewährleisten, wird das hiesige systembedingte Los 1 TGA HLS als Los 2 TGA HLS bezeichnet: Die erforderlichen Planungs- und Ingenieursleistungen sollen in fünf Fachlosen vergeben werden. • Los 1 umfasst die Architektenleistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume, • Los 2 die Ingenieurleistungen der Technischen Gebäudeausrüstung im Bereich Heizung, Lüftung, Sanitär (Anlagengruppe Nr. 1-3), • Los 3 die Ingenieurleistung der Technischen Gebäudeausrüstung im Bereich Elektro (Anlagengruppe § 53 Abs. 2 Nr. 4-8 HOAI), • Los 4 die Ingenieurleistung der Tragwerksplanung • Los 5 die Architektenleistung der Freianlagenplanung. Das letztgenannte Los wird gemäß § 3 Abs. 9 VgV in einem nationalen Vergabeverfahren gesondert vergeben. Die Lose 1 (Objektplanung) und 4 (Tragwerksplanung) wurden mit Bekanntmachung vom 14.07.2026, Nr. 486182-2026 europaweit veröffentlicht und sind nicht Gegenstand der vorliegenden Unterlage. Die vorliegende Ausschreibung betrifft somit nur die nachfolgend dargestellten Lose 2 und 3. 4.2 Zu beauftragende Leistungen im Los 3: Technische Gebäudeausrüstung im Bereich Elektro (Anlagengruppe Nr. 4-8) 4.2.1 Leistungsumfang 4.2.1.1 LPH 0: Zielfindungsphase Vorgeschaltet vor der Planungsleistung nach HOAI 2021 ist die Zielfindungsphase, die sog. Leistungsphase 0 (§ 650p Abs. 2 BGB), welche der Erarbeitung und Erstellung einer abschließenden Planungsgrundlage inklusive Kostenschätzung dient. Ziel dieser Phase ist, Planungsziele zu ermitteln und zu erarbeiten, um eine Modernisierung sowie Erweiterung der Kita zu erreichen, dies insbesondere in folgenden Be-reichen: • Optimierung von bestehenden Gruppen- und Nebenräumen sowie räumliche Erweiterungen • Küche und Essensräume • Sanitärräume • Technik Darüber hinaus soll der Auftraggeber auf diese Weise eine belastbare Kostenschätzung erhalten. 4.2.1.2 LPH 1-9 Der zu beauftragende Leistungsumfang basiert auf den Festlegungen der HOAI 2021 und umfasst die Planungsleistungen der Leistungsphasen 1-9 der Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß §§ 53 ff. HOAI. Es werden alle Grundleistungen der benannten Leistungsphasen ausgeschrieben. Es gelten die folgenden Honorarparameter: Fachplanung Technische Ausrüstung nach §§ 53-56 HOAI, LP 1-9, Anlagen-gruppen 4-8 • Honorarzuordnung: Honorarzone II • Honorarsatz ist Mindestsatz, Unter-/Überschreitung der HOAI-Sätze ist möglich, siehe Preisblatt. • Besondere Leistungen: Die Angabe des Honorars erfolgt teils nach Stundensätzen und teils als Pauschale, siehe Preisblatt. • Nebenkostenansatz prozentual, einschließlich notwendiger Teilnahme an regelmäßigen Besprechungen, Durchführung und Protokollierung der Projekt-, Planungs- und Baubesprechungen, Büro- und Telekommunikationskosten, Fahrtkosten, Vorstellung der Planungsergebnisse je Leistungsphase, 1 Papierexemplar der Planungsergebnisse je Leistungsphase. Zusätzlich sind weiterhin die nachfolgend dargestellten besonderen Leistungen zu erbringen: • Prüfen und Werten von Nebenangeboten • Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist • Tätigkeit als verantwortliche/r Bauleiter/in im Sinne der LBauO Der Auftragnehmer hat etwaige weitere besondere Leistungen zu erbringen, soweit dies für den Projekterfolg erforderlich ist. Diese werden aufwandsbezogen abgerech-net; die entsprechenden Zeithonorare sind im Angebot anzugeben. Die hier ausgeschriebenen Leistungen werden gemäß den einschlägigen vertraglichen Vereinbarungen auf Grundlage des jeweiligen Angebotes abgerechnet. 4.2.2 Weitere Vorgaben Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung gemäß den Bestimmungen des beigefügten Vertragsentwurfes. Mit Zuschlagserteilung wird zunächst die Zielfindungsphase, sog. Leistungsphase 0 beauftragt, im Nachgang folgt zunächst die Beauftragung der Leistungsphasen 1-4 (Leistungsphase 4 optional). Wegen der Einzelheiten wird auf den anliegend beigefügten Vertragsentwurf (Anlage 3) verwiesen, der den Angeboten zugrunde zu legen ist. Für die Bearbeitung des Projektes gelten nach aktuellem Stand die folgenden Termine: • Beginn Zielfindungsphase: 10/2026 • Beginn der Planungsleistungen: 1. Halbjahr/2027 • Abschluss Leistungsphase 4: 1. Halbjahr/2028 Ein sehr straffes Terminmanagement und -controlling ist zwingend erforderlich. Regelmäßig werden im Rahmen der Projektcontrollinggespräche die Terminpläne zwi-schen der Projektleitung der Verbandsgemeinde und dem Planer analysiert und bei Bedarf optimiert. 4.2.3 Schätzung der anrechenbaren Baukosten Eine vorläufige Schätzung der anrechenbaren Baukosten existiert nicht und ist Ziel der Zielfindungsphase (sog. LPH 0).