Landkreis Gifhorn - Lieferung von Wärme für den Landkreis Gifhorn und die Samtgemeinde Meinersen - Markterkundung

Deadline:N/A

Tender information
Gifhorn
Type
Prior information
Procedure
Unknown
Ref. number
736-25
Planned procedure start date
15 Jan 2027 00:00
I. Anlass und Gegenstand der Markterkundung Der Landkreis Gifhorn und die Samtgemeinde Meinersen sind Träger mehrerer Einrichtungen des Schul- und Sportzentrums Meinersen, darunter ein Gymnasium, eine Real-schule, eine Hauptschule mit Ganztagsbetrieb, zwei Sporthallen sowie ein Waldbad. Die Wärmeversorgung dieser Gebäude erfolgte bislang über eine nahegelegene Biogasanlage, die über eine Fernwärmeleitung an die Technikzentrale in den Räumlichkeiten des Sibylla-Merian-Gymnasiums angeschlossen ist. Zur Überbrückung von Leistungsspitzen oder Ausfallzeiten sind in der Heizzentrale zusätzlich zwei Ölkessel installiert, die bei Bedarf unterstützend eingesetzt werden. Die Ölheizung wird derzeit vom Landkreis Gifhorn betrieben; ein Anschluss an ein Gasnetz besteht nicht. Die zu versorgenden Gebäude sind nach Eigentumsverhältnissen zwischen dem Landkreis Gifhorn und der Samtgemeinde Meinersen aufgeteilt. Der jährliche Wärmebedarf beträgt etwa 2.500 MWh, basierend auf dem Verbrauch im Jahr 2024, was auch künftig als Richtwert angenommen wird. Dabei werden Wärmeleistungen von ca. 400 kW für den Landkreis und 600 kW bei einer Vorlauftemperatur von 80 Grad Celsius (mindestens 70 Grad Celsius und einer Rücklauftemperatur von ca. 50 Grad Celsius) für die Samtgemeinde angesetzt. Für das Waldbad, das von Mai bis September betrieben wird, wird die Wärmeleistung auf ca. 450 kW geschätzt. Der Vertrag der bestehenden Wärmeversorgung läuft am 30.03.2027 aus. Dem Landkreis und der Samtgemeinde wurde bereits Ende 2023 das Angebot unterbreitet, anstelle der Biogasanlage zwei neue Hackschnitzelheizanlagen zu errichten, über die zukünftig die Wärmeversorgung erfolgt. Die Hackschnitzelheizanlagen sollen auf einem separaten Grundstück im Privateigentum des aktuellen Biogasanlagenbetreibers, das sich an der Biogasanlage befindet, in das bestehende Wärmenetz eingebunden wer-den. Der Landkreis Gifhorn entschied sich im Jahr 2025 für eine Neuausschreibung der Wärmelieferung. Im Rahmen eines offenen Verfahrens gemäß § 15 VgV wurde die Lieferung von Wärme im März 2025 neu ausgeschrieben (Veröffentlichungsnummer der Bekanntmachung: 171106-2025, veröffentlicht am 17.03.2025). Ziel der Ausschreibung war es ausweislich des Leistungsverzeichnisses, die Abnahmestellen künftig ausschließlich mit Wärme aus "100 Prozent erneuerbaren Energien (z.B. Biogas, Holzpellets oder vergleichbare Energieträger)" für Raumheizung und Warmwasser zu versorgen. Die Vergabeunterlagen wurden zwar von einigen Anbietern heruntergeladen, es wurde jedoch kein Angebot eingereicht und die Ausschreibung wurde aufgehoben. Im Nachgang der Ausschreibung wurden weitere technische Alternativen (u.a. Wärme-pumpen und Photovoltaik) ausgelotet. Im Rahmen der Markterkundung sollen unterschiedliche, grundsätzlich geeignete, wirtschaftlich und zeitnah umsetzbare Möglichkeiten für eine langfristige Wärmeversorgung der Liegenschaften untersucht werden. II. Ziel der Markterkundung Um sich einen Überblick über am Markt verfügbare Wärmeversorgungsmodelle und potentielle Anbieter zu verschaffen, wird vor einer möglichen erneuten Ausschreibung diese Markterkundung durchgeführt. Hierdurch soll eine solide Grundlage für die Festlegung und Konkretisierung des zukünftigen Beschaffungsbedarfs geschaffen werden. Die Markterkundung dient ausschließlich der Informationsgewinnung und Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens. Sie stellt keine Ausschreibung oder Aufforderung zur Angebotsabgabe dar und begründet keinerlei Anspruch auf eine spätere Beauftragung.

Landkreis Gifhorn - Lieferung von Wärme für den Landkreis Gifhorn und die Samtgemeinde Meinersen - Markterkundung

Kernanforderungen und Leitfragen Im Rahmen der Markterkundung sollen mögliche Konzepte und Angebote für eine langfristig gesicherte, wirtschaftliche, bedarfsgerechte und zeitnah umsetzbare Wärmeversorgung der in der Samtgemeinde Meinersen gelegenen Liegenschaften ermittelt werden. Die Markterkundung ist dabei technologieoffen. Es wird ausdrücklich keine bestimmte Art der Wärmeerzeugung oder ein bestimmter Energieträger vorgegeben. Gesucht werden grundsätzlich geeignete Versorgungskonzepte, die eine möglichst zuverlässige, bedarfsgerechte und ganzjährige Versorgung der Liegenschaften mit Wärme für Raumheizung und Warmwasser sowie eine Beheizung des Waldbades ermöglichen. Die Versorgung soll grundsätzlich ganzjährig und entsprechend dem tatsächlichen Wärmebedarf der angeschlossenen Liegenschaften erfolgen. Möglichkeiten zur bedarfsgerechten Anpassung bzw. Erweiterung der Wärmeversorgung sollen berücksichtigt werden. Von besonderer Bedeutung ist eine hohe Versorgungssicherheit. Die Anbieter werden daher gebeten darzustellen, wie die Versorgung bei Ausfall oder Einschränkung der vorgesehenen Wärmeerzeugung sichergestellt werden kann. Hierbei können beispielsweise Redundanzanlagen, Reservekapazitäten, Speicher oder sonstige geeignete technische Maßnahmen vorgesehen werden. Die Art der technischen Ausgestaltung wird im Rahmen der Markterkundung nicht vorgegeben. Die Auftraggeber sind den Klimazielen des Landes Niedersachsen verpflichtet, daher ist die Wärmelieferung grundsätzlich THG-neutral auszugestalten. Zur Betriebssicherheit ist eine Redundanz bei Ausfall oder Einschränkung der vorgesehenen Wärmeversorgung erforderlich, die ausnahmsweise auch mit fossilen Brennstoffen betrieben werden darf. Eine Wärmeversorgung mit fossilen Brennstoffen ist ausschließlich für einen kurzfristigen Ausfall oder unvorhergesehene Einschränkung der Wärmeversorgung zugelassen, nicht jedoch für den Dauerbetrieb. Die vorstehenden Anforderungen dienen ausschließlich dazu, den bestehenden bzw. künftig zu erwartenden Wärmeversorgungsbedarf und die hierfür möglichen Versorgungskonzepte näher zu beschreiben. Sie stellen keine abschließende technische oder vertragliche Vorgabe für ein späteres Vergabeverfahren dar. Auf den Liegenschaften der Auftraggeber sind die Wärmeversorgungsleitungen bereits vorhanden. Bis zu den vorhandenen Technikzentralen der jeweiligen Abnehmer hat der Anbieter die Wärmeleitung in eigener Zuständigkeit herzustellen und ggf. zu ergänzen. Eine Errichtung von Wärmeerzeugungsanlagen mit höherem Platzbedarf auf den Liegenschaften der Auftraggeber erscheint aus Platzgründen nicht möglich. Soweit für die jeweilige Versorgungslösung Wärmeleitungen, Anschlussleitungen, Übergabestationen, Wärmeerzeugungsanlagen oder sonstige technische Infrastruktur neu errichtet, angepasst oder genutzt werden müssen, soll das jeweilige Versorgungskonzept die hierfür erforderlichen Maßnahmen beschreiben. Dabei soll insbesondere dargestellt werden: - welche technischen Voraussetzungen hierfür auf Seiten der Liegenschaften geschaffen werden müssten, - wie die Abgrenzung zwischen den Anlagen des Wärmeversorgers und den Anlagen der Wärmeabnehmer vorgesehen wäre, - wem die neu errichteten Leitungen und Anlagen während und nach Ablauf einer möglichen Vertragslaufzeit gehören würden, - wer für Planung, Errichtung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der jeweiligen Anlagen und Leitungen verantwortlich wäre, - welche Leitungen bzw. Anlagen neu errichtet oder angepasst werden müssten, - welche Leitungen bzw. Anlagenteile vorhanden und weiter nutzbar sind. Dabei können sowohl zentrale als auch dezentrale Versorgungslösungen sowie unterschiedliche Formen der Wärmeerzeugung und Wärmelieferung betrachtet werden. Im Rahmen dieser Markterkundung bitten wir um eine unverbindliche Darstellung der folgenden Punkte: Fragen zum Unternehmen: - Vorstellung des Unternehmens, u.a. mit Darstellung o der Unternehmensstruktur, o der wirtschaftlichen Kenndaten, o wenn vorhanden der letzten Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung, o der Mitarbeitendenzahlen. - Soweit vorhanden, vergleichbare Referenzprojekte Fragen zum Wärmeversorgungskonzept: - Konzept der von Ihnen vorgeschlagenen Wärmeversorgung mit folgenden Fragestellungen: o Wie würde das von Ihnen vorgeschlagene Versorgungskonzept technisch grundsätzlich ausgestaltet werden? o Welche Energieträger bzw. Erzeugungstechnologien würden dabei eingesetzt? o Welche technischen bzw. baulichen Voraussetzungen wären auf Seiten der Wärmeabnehmer zu schaffen? o Welche vorhandenen Anlagen und Leitungen könnten aus Ihrer Sicht weiter genutzt bzw. in das Versorgungskonzept integriert werden? o Welche neuen Leitungen, Anlagen oder sonstigen technischen Einrichtungen wären voraussichtlich erforderlich? o Wie würde die ganzjährige Wärmeversorgung einschließlich der erforderlichen Spitzenlasten sichergestellt? o Wie würde die Versorgungssicherheit bei Ausfall oder Wartung wesentlicher Komponenten gewährleistet? Welche Redundanz- bzw. Reservekonzepte wären vorgesehen? o Wie würden Eigentum, Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb, Wartung und Instandhaltung der erforderlichen Leitungen und technischen Anlagen grundsätzlich geregelt werden? o Welche Entfernung zwischen Wärmeerzeugungsanlage und den zu versorgenden Liegenschaften wäre für Ihr Konzept grundsätzlich erforderlich bzw. wirtschaftlich sinnvoll? o Welcher Zeitraum wäre aus heutiger Sicht für die Umsetzung eines entsprechenden Versorgungskonzeptes erforderlich? Fragen zur Preisgestaltung: - Welche grundsätzlichen Preis- bzw. Vergütungsmodelle wären für das dargestellte Versorgungskonzept denkbar? - Welche wesentlichen Einflussfaktoren würden die zukünftigen Wärmekosten bestimmen? - Welche Mindestvertragslaufzeit wäre aus Ihrer Sicht aufgrund erforderlicher Investitionen grundsätzlich erforderlich? weitere Ausführungen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen

Buyer
Landkreis Gifhorn
buyer-email@mail.com
organization number
No time limit
Important dates
23 Oct - Publication date
15 Jan - Planned procedure start date
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