Mietvertrag mit Bauverpflichtung für den Neubau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt
Mietvertrag mit Bauverpflichtung für den Neubau der 6-zügigen Oberschule Überseestadt
Die Überseestadt ist einer der Ortsteile in Bremen mit einer ausgesprochen hohen Bevölkerungsdynamik. Im ehemaligen Hafen- und Industriegebiet entstehen weiterhin neue Wohnquartiere, die insbesondere auch von jungen Familien bezogen werden. Dementsprechend steigt auch der Bedarf für Schulplätze beständig. Dabei trifft die Dynamik im Ortsteil auf ein ebensolches Wachstum im gesamten Stadtteil Walle. Aus diesem Grund hat die Stadt Bremen im Stadtteil bereits für zusätzliche Schulen gesorgt. In der Überseestadt hat zum Schuljahr 2020/2021 die Grundschule Überseestadt mit einem Standort im Kellogg-Areal erstmals Kinder aufgenommen. Es fehlt allerdings für die Oberschule Überseestadt ein dauerhaftes Gebäude im Bedarfsbereich und die Stadt Bremen kann im Ergebnis des bisherigen politischen Abwägungs- und Entscheidungsprozesses kein städtisches Grundstück für eine Eigenrealisierung zur Verfügung stellen. Die Grenzen des räumlichen Bedarfsbereichs ergeben sich wie folgt: • Westliche Grenze: Waller Ring/Cuxhavener Straße/Am Waller Freihafen/Marcuskaje • Nördliche Grenze: Bremerhavener Straße/Wartburgstraße/Landwehrstraße • Östliche Grenze: Bundesstraße B 6 • Südliche Grenze: Weserpromenade bzw. Flussufer/Kajelinie zur Weser Mit dieser Ausschreibung wird ein privater Investor gesucht, der ein geeignetes Grundstück im oben definierten, räumlichen Bedarfsbereich zur Verfügung stellt und bei dem die Bereitschaft besteht, dort die Oberschule Überseestadt nach den Vorgaben der Stadt Bremen zu bauen und langfristig (30 Jahre) an die Stadt Bremen zu vermieten. Das Grundstück müsste eine Mindestfläche von grundsätzlich 9.000 Quadratmeter haben – wobei der Investor den Nachweis im Ausschreibungsverfahren erbringen kann, dass das Projekt auch auf einer kleineren, von ihm angebotene Fläche, umgesetzt werden kann. Der beigefügte Mietvertragsentwurf mit Bauverpflichtung ist die Grundlage für die Definition des Vertragsverhältnisses und die Verhandlungsphase. Den Bietern wird die Möglichkeit eingeräumt, mit dem indikativen Angebot Optimierungsvorschläge für das Vertragsverhältnis zu unterbreiten. Diese werden dann Gegenstand der Verhandlungen sein. Das Verhandlungsverfahren ist darauf ausgerichtet, die eingereichten Angebote im Dialog mit den Bietern schrittweise weiterzuentwickeln und zu konkretisieren. Der Auftraggeber begrüßt daher zudem und insbesondere technische, wirtschaftliche und funktionale Optimierungsvorschläge, soweit diese zur Erreichung der Projektziele beitragen. Voraussetzung hierfür ist eine enge und zielgerichtete Abstimmung im Rahmen der Verhandlungsphase sowie die Bereitschaft der Bieter, ihre Konzepte transparent zu erläutern und gemeinsam mit dem Auftraggeber weiterzuentwickeln. Der zur Verhandlung stehende Schulmietvertrag mit Bauverpflichtung sieht ein dingliches Vorkaufsrecht zugunsten der Stadt Bremen vor. Ein Mietkaufmodell ist nicht vorgesehen.