Mediaplanung und -einkauf
Mediaplanung und -einkauf
Der Aufgabenbereich des AN im Bereich Mediaplanung und -einkauf umfasst insbesondere die folgenden Leistungen: - Beratung zum optimalen Einsatz des Media-Budgets in klassischen und digitalen Medien - Beratung und Information über aktuelle und relevante Zielgruppenentwicklungen und Trends in allen relevanten Kanälen - Reichweiten-, Wettbewerbs- und Zielgruppenanalysen, - Entwicklung von zielgruppenspezifischen, crossmedialen Mediastrategien ausgerichtet für den effektiven Einsatz der Kreativkonzepte - Erstellung von Mediaplänen auf Basis dieser Strategien und auf dem neuesten Stand der Werbeträger- und Werbemittelforschung, - Erstellung von Produktionsplänen, - Erstellung von Streu- und Kostenplänen, - Search Engine Marketing: Keywordanalysen, Kampagnen aufsetzen, überwachen und optimieren, inkl. proaktiver strategischer Beratung bei Unteraussteuerung - Social Media: Kampagnen auf LinkedIn, Youtube und XING aufsetzen, überwachen und optimieren, inkl. proaktiver strategischer Beratung bei Unteraussteuerung - Erstellung von Reportings für alle Kanäle (Kampagnenziele vs. erzielte KPIs, Reichweite und Impressionen, Klicks und CTR, CPM/CPC, Budget-Ist vs. -Soll, Zielgruppenperformance, Kanalvergleich sowie Learnings und Handlungsempfehlungen für Folgeaktivitäten), Analysen und Erstellung von Präsentationen, - Wirtschaftlicher und transparenter Mediaeinkauf, inkl. Rabatt- und abschließende Gesamtpreisverhandlung für die jeweils zu beschaffende Medialeistung, welche Grundlage der Weiterberechnung an den AG ist, - Buchungsaufträge an die Medien im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, - Leistungs- und Erfolgskontrolle auf Basis medienspezifisch relevanter Erfolgskriterien, - Steuerung, Abwicklung und Qualitätssicherung, - Transparentes, revisionssicheres Abrechnungssystem. Nähere Informationen zum Leistungsgegenstand können der den Vergabeunterlagen beigefügten Leistungsbeschreibung entnommen werden. Beabsichtigt ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer. Abrufberechtigt sind neben der Bundesdruckerei GmbH auch die sog. sekundären Auftraggeber. Diese umfassen sämtliche mit der Bundesdruckerei Gruppe GmbH beziehungsweise deren Tochterunternehmen gemäß §§ 15 ff. AktG verbundene Unternehmen und solche Unternehmen, die aus diesen Unternehmen hervorgehen. Derzeit umfasst die Abrufberechtigung mithin die folgenden sekundären Auftraggeber: D-Trust GmbH, Genua GmbH, Xecuro GmbH, Maurer Electronics GmbH und Inco Sp. z o.o.