Vergabeverfahren BEV Taubertalbahn
Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88a Wertheim - Tauberbischofsheim
Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88a im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Wertheim und Tauberbischofsheim angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten in Wertheim ZOB um 21:50 Uhr, 22:50 Uhr und 23:30 Uhr sowie eine Abfahrt Montag bis Freitag um 21:05 Uhr ab Gamburg (Tauber) Tauberbrücke/Bahnhof nach Tauberbischofsheim ZOB. Weiter sind vier tägliche Abfahrten ab Tauberbischofsheim ZOB um 21:35 Uhr, 22:35 Uhr, 23:35 Uhr und 00:30 Uhr in Richtung Wertheim geplant. Als Mindestanforderung sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 1 PBefG mit einer Kapazität von 7 Sitzplätzen und einem Rollstuhlplatz vorgesehen. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Zur Harmonisierung der anstehenden weiteren Vergabeverfahren im Main-Tauber-Kreis wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorabbekanntmachung die Jahresfrist bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die frühestens für März 2027 geplant ist, nicht vollumfänglich eingehalten werden kann.
Busergänzungsverkehr im Taubertal Linie 88b Tauberbischofsheim - Bad Mergentheim - Niederstetten
Ergänzend zum SPNV auf der Westfrankenbahn werden auf der Linie 88b im Spätverkehr Leistungen im ÖPNV zwischen Tauberbischofsheim, Bad Mergentheim und Niederstetten angeboten. Das geplante Fahrplanvolumen umfasst drei tägliche Abfahrten und eine Abfahrt Freitag und Samstag in Tauberbischofsheim ZOB um 21:45 Uhr, 22:45 Uhr (bis Lauda ZOB), 23:45 Uhr und 0:30 (Freitag und Samstag) sowie eine Abfahrt Montag bis Samstag um 20:35 Uhr ab Bad Mergentheim Bahnhof nach Niederstetten ZOB. Weiter sind zwei tägliche Abfahrten ab Niederstetten ZOB um 21:15 Uhr und 23:20 Uhr (Montag bis Donnerstag und Sonntag nur bis Lauda) sowie zwei tägliche Abfahrten ab Lauda ZOB um 21:15 Uhr und 23:10 Uhr in Richtung Tauberbischofsheim geplant. Es sind Fahrzeuge gemäß § 4 Abs. 4 Nr. 2 PBefG mit einem niederflurigen Bodenanteil (mindestens Low-Entry) einzusetzen, ausgestattet mit einer Klapprampe und einer Mehrzweckfläche auf der Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen gesichert mitgeführt werden können. Es ist auf Grundlage der Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) der Verbundtarif des Verkehrsverbundes Rhein-Neckar inklusive aller Übergangstarifregelungen sowie im jeweiligen Gültigkeitsbereich der VAB-Tarif (www.vab-info.de), der NVM-Tarif (www.nahverkehr-mainfranken.de) und der VGN-Tarif (www.vgn.de) anzuwenden. Zusätzlich ist der BW-Tarif anzuerkennen und zu verkaufen (https://www.bwtarif.gmbh). Die Satzung über einen einheitlichen Verbundtarif im Verkehrsverbund Rhein-Neckar (Allgemeine Vorschrift) finden Sie unter: https://www.vrn.de/mam/verbund/dokumente/satzungen/26-satzung_verbundtarif_konsolidierte_fassung_gueltig_ab1_07_2027.pdf Auf die Fristsetzung des § 12 Abs. 6 PBefG wird insoweit hingewiesen als dass Anträge bei der zuständigen Genehmigungsbehörde bis spätestens 3 Monate nach dieser Veröffentlichung gestellt werden. Die Frist beginnt mit Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung. Nach Ablauf der Frist sind eigenwirtschaftliche Anträge unzulässig. Zur Harmonisierung der anstehenden weiteren Vergabeverfahren im Main-Tauber-Kreis wird darauf hingewiesen, dass mit dieser Vorabbekanntmachung die Jahresfrist bis zur Veröffentlichung der Auftragsbekanntmachung, die frühestens für März 2027 geplant ist, nicht vollumfänglich eingehalten werden kann.