Personaleinsatzplanungssoftware
Personaleinsatzplanungssoftware
Gegenstand des vorliegenden Verfahrens ist der Abschluss eines EVB-Cloudvertrages für die Beschaffung einer Workforcemanagement- bzw. Personaleinsatzplanungslösung (WFM/PEP). Die Software wird als Cloud-Lösung (Software-as-a-Service) bereitgestellt und muss spätestens zum 01.06.2027 für den Auftraggeber produktiv nutzbar sein. Der EVB-IT Vertrag wird mit Zuschlagserteilung für eine Mindestvertragsdauer von zwölf Monaten ab Herbeiführung der Betriebsbereitschaft geschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils 12 Monate, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Es handelt sich nicht um einen Rahmenvertrag. Die aus dem Vertrag abrufbaren Leistungen werden der Gesellschafterin AOK PLUS - Die Gesundheitskasse für Sachsen und Thüringen zur Nutzung durch ihre Mitarbeiter zur Verfügung gestellt sowie der optionaler Nutzung durch Mitarbeiter ihre Tochtergesellschaft AOK PLUS service GmbH. Darüber hinaus können die AOK Bayern - Die Gesundheitskasse sowie die Auftraggeberin selbst Leistungen aus dem Vertrag beziehen. Zusätzlich sollen die Leistungen für zwei weitere, gegenwärtig noch nicht benennbare Mandanten abrufbar sein. Bei diesen handelt es sich um (1) zukünftige Gesellschafter des Auftraggebers, (2) Organisationen, die direkt oder indirekt organisatorisch mit dem Auftraggeber verbunden sind, unabhängig von gesellschaftsrechtlichen Mehrheits- oder Kontrollverhältnissen, (3) Tochtergesellschaften, Beteiligungsgesellschaften, Servicegesellschaften, gemeinsame Einrichtungen oder sonstige organisatorische Einheiten, die Aufgaben für oder gemeinsam mit dem Auftraggeber oder dessen Gesellschaftern wahrnehmen und/oder (4) Organisationen, die im Rahmen einer Umstrukturierung, Verschmelzung, Spaltung oder sonstigen Gesellschafts- oder organisationsrechtlichen Maßnahmen an die Stelle einer der vorgenannten Organisationen treten. Insgesamt muss die anzubietende Lösung die getrennte Verarbeitung der Daten von sechs Mandanten abdecken können. Der Leistungsumfang umfasst neben den Lizenzen für die Softwaremiete folgende Leistungen: (1) Herbeiführung der Betriebsbereitschaft, (2) Einführungsunterstützung, (3) Schulung, (4) Entwicklungs- und Consultingleistungen, (5) Bereitstellung einer mobilen App und (6) Softwarepflege (App). Für die AOK PLUS werden verpflichtend 1.500 Lizenzen für die Softwaremiete abgenommen. Der konkrete Umfang der benötigten Software ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung (Anlage 9-1 der Bewerbungsbedingungen) sowie aus dem Preisblatt (Anlage 15 der Bewerbungsbedingungen).