Lieferung von Wollunterwäsche

Deadline:14 Jan 2027, 11:00

Tender information
Göttingen
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
02.202-203/2026
Estimated value
€2,947,185
Contract type
Framework agreement
Duration
2 years
Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wollunterwäsche für die Kooperationspartner der norddeutschen Küstenländer der Polizei und Justiz, der Landesforsten und Ordnungsämtern innerhalb von Deutschland und sonstige Behörden (gemäß Anlage) mit einer Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Lieferung von Wollunterwäsche, schwer

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wollunterwäsche für die Kooperationspartner der norddeutschen Küstenländer der Polizei und Justiz, der Landesforsten und Ordnungsämtern innerhalb von Deutschland und sonstige Behörden (gemäß Anlage) mit einer Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Lieferung von Wollunterwäsche, leicht

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wollunterwäsche für die Kooperationspartner der norddeutschen Küstenländer der Polizei und Justiz, der Landesforsten und Ordnungsämtern innerhalb von Deutschland und sonstige Behörden (gemäß Anlage) mit einer Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Lieferung von Wollunterwäsche, Socken

Dem LZN obliegt die Beschaffung von Waren und Dienstleistungen für die unmittelbare niedersächsische Landesverwaltung (vgl. § 2 der Betriebsanweisung des LZN). Mit Zustimmung seiner Aufsichtsbehörde kann das LZN weitere Aufgaben für öffentlich-rechtliche Bedarfsträger innerhalb und außerhalb der niedersächsischen Landesverwaltung sowie für privatrechtliche Gesellschaften in vollständiger Eigentümerschaft der öffentlichen Hand übernehmen (vgl. § 3 Betriebsanweisung). In dieser Zuständigkeit umfasst der Auftrag den Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen (§ 21 VgV) über die Lieferung von Wollunterwäsche für die Kooperationspartner der norddeutschen Küstenländer der Polizei und Justiz, der Landesforsten und Ordnungsämtern innerhalb von Deutschland und sonstige Behörden (gemäß Anlage) mit einer Preisbindung von 24 Monaten sowie optional zwei einseitige Vertragsverlängerungen zu jeweils höchstens 12 Monaten mit einem Unternehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind der Leistungsbeschreibung -Technischer Teil (Teil B) inkl. Angebotsvordruck zu entnehmen. Nähere Einzelheiten zu Art und Umfang des Auftrags sind den technischen Lieferbedingungen und dem Angebotsvordruck zu entnehmen.

Buyer
Logistik Zentrum Niedersachsen - Landesbetrieb
buyer-email@mail.com
organization number
Open for offers
95 days left
Important dates
9 Oct - Publication date
14 Jan - Deadline
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