Erstellung von Filmen und Bewegtbildformaten
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Die Beauftragung erfolgt im Rahmen einer Rahmenvereinbarung, auf deren Grundlage die Auftraggeberin einzelne Leistungen nach Bedarf abruft. Im Falle eines konkreten Leistungsbedarfs kontaktiert die Auftraggeberin die Auftragnehmerin. Diese erstellt daraufhin auf Grundlage der angefragten Leistung einen Kostenvoranschlag, der sämtliche zur Leistungserbringung erforderlichen Leistungen und Preispositionen um-fasst. Die Leistungserbringung darf erst nach schriftlicher Genehmigung des Kostenvoranschlags durch die Auftraggeberin beginnen. Die Rahmenvereinbarung wird mit einer maximalen Laufzeit von vier Jahren (inklusive Verlängerungen) geschlossen. Der Höchstwert der Rahmenvereinbarung beträgt 2.000.000 EUR netto (zzgl. Umsatzsteuer) und stellt keine Abnahmeverpflichtung der Auftraggeberin dar. Ein Anspruch der Auftragnehmerin auf eine bestimmte Anzahl von Abrufen oder auf ein bestimmtes Auftragsvolumen besteht nicht.