WI - Baggerungen 2027-2029 HE
WI - Baggerungen 2027-2029 HE
Die auszuführenden Bauleistungen sind Nassbaggerarbeiten zur Erhaltung und Wiederherstellung der erforderlichen Tiefen und Breiten in der Hauptelbe (tiefe Rinne) und nachrangig in den Nebenbereichen der Elbe. Bei den "Nebenbereichen" handelt es sich einerseits um Nebenelben und andererseits um Nebenflüsse der Elbe. Hinsichtlich der folgenden Nebenbereiche Este, Lühe, Schwinge, Bützflether Nebenelbe, Ruthenstrom, Wischhafener Süderelbe, Stör, Krückau und Pinnau kommen die An-forderungen hinsichtlich Tiefe und Breite aus dem Planfeststellungsbeschluss aus dem Jahr 2012. Bei den Nebenbereichen Kugelbakehafen, Pagensander Nebenelbe inkl. Anleger sowie Bauhafen Wedel kommen die Anforderungen einerseits von den Außenbezirken, um die Anleger zu erreichen (Eigenbedarf). Bei der Glückstädter Nebenelbe kommt die Anforderung von der Nautik, um die Kleinschifffahrt von der Großschifffahrt zu trennen und aus gewässerkundlicher Sicht die Durchströmung der gesamten Glückstädter Nebenelbe weiterhin zu gewährlsiten. Der Einsatz im Bereich des Eidersperrwerkes ergibt sich aus der Zufahrtsnotwendigkeit zum Sperr-werk und des Anlegers (Eigenbedarf DO Tönning). Durch den Einsatz mit Wasserinjektionsgeräten soll die Unterhaltungstätigkeit ausgeführt werden. Es handelt sich um Maßnahmen, die der Verkehrssicherheit und damit insbesondere der gefahr-losen Nutzung der Wasserstraßen durch die Schifffahrt dienen. Die hieraus resultierende Verkehrssicherheit wird durch die zuständige Schifffahrtspolizei hergestellt. Nicht verfügbare Leistung führen unweigerlich zu Risiken für die Schifffahrt, was wiederum er-hebliche Gefahren für Menschen, Fahrzeuge, Umwelt und Natur zur Folge haben kann. Die ausgeschriebenen Nassbaggerleistungen zur Unterhaltung der Wasserstraßen müssen ständig durch die Vergabestelle abzurufen sein, um der Hoheitsaufgabe des Bundes nachzukommen. Daher erfolgt i. d. R. eine zeitlich lückenlose Beauftragung. Die WI-Unterhaltung sieht im Allgemeinen vor, wirtschaftlich Einzeluntiefen im geringem Ausmaß in Höhe und Breite zu beseitigen. Hierbei werden die angewachsenen Riffel aufgrund der Riffel-höhe "gekappt". Die für das System notwendige Riffelstruktur bleibt durch dieses Baggerverfahren erhalten. Zudem verbleibt zum Erhalt der Riffelstruktur so geeignetes Sedimentinventar im System. Die Vertragsdauer beträgt 24 Monate vom 01.02.2027 bis zum 31.01.2029. Während der Vertragsdauer (24 Monate) werden voraussichtlich: 14.000 Baggereinsatzstunden und 3.000 Leer-km beauftragt. Grundsätzlich ist ein täglicher Einsatz eines WI-Gerätes über die Vertragslaufzeit vorgesehen.