Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle
Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufen 2 bis 5, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle
Gegenstand dieses Vergabeverfahrens ist die Beschaffung von Leistungen der Projektsteuerung im Sinne im Sinne des § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" für die Projektstufen 2 bis 5, stufenweise, für den Erweiterungsneubau und die Generalsanierung des Hauptgebäudes der Albrecht-Schnitter-Berufsschule, Herzogsägmühle. Die Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 1, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" wurden bereits erbracht. Die Leistungsphase 2 im Sinne der Honora-rordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) wird zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung abgeschlossen sein, sodass auch die darauf entfallenden Leistungen der Projektsteuerung, Projektstufe 2, gemäß § 2 der AHO-Schriftenreihe Nr. 9 "Projektmanagementleistungen in der Bau- und Immobilienwirtschaft" insoweit bereits erbracht sind. Die Leistungen werden stufenweise beauftragt. Nach diesem Vertrag sind folgende Leistungsstufen vorgesehen: Leistungsstufe A: - Projektstufe 2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 3 und 4 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe B: - Projektstufe 3.1 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 5 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe C: - Projektstufe 3.2 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphasen 6 und 7 im Sinne der HOAI) Leistungsstufe D: - Projektstufe 4 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI) Projektstufe 5 (Leistungen der Projektsteuerung während der Leistungsphase 8 im Sinne der HOAI) Der Auftraggeber beauftragt mit Zuschlagserteilung zunächst nur die Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Zuschlag" gekennzeichnet sind. Der Auftraggeber behält sich vor, Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) der Leistungsstufe A, welche im Leistungs- und Vergütungskatalog (Anlage 801) mit "Optional" gekennzeichnet sind, sowie Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) der Leistungsstufen B, C und D zu beauftragen. Der Auftraggeber beabsichtigt, Leistungen (Grundleistungen gemäß § 3 (2) des Vertrags und / oder Beratungs- und Besondere Leistungen gemäß § 3 (3) des Vertrags) - der Leistungsstufe B zu beauftragen, wenn der Bauantrag gestellt wurde; - der Leistungsstufe C zu beauftragen, wenn die Ausführungsplanung erstellt wurde; - der Leistungsstufe D zu beauftragen, wenn der Fördermittelbescheid oder ein vorgelagerter Bescheid über einen vorzeitigen Maßnahmenbeginn erteilt wurde. Die Albrecht-Schnitter-Berufsschule der Diakonie München und Oberbayern beabsichtigt die Generalsanierung und Erweiterung ihres Hauptgebäudes am Standort Herzogsägmühle. Die Maßnahme dient der baulichen, funktionalen und energetischen Anpassung des Bestands an die heutigen Anforderungen einer modernen, sonderpädagogisch ausgerichteten Berufsschule. Das Hauptgebäude stammt aus den Jahren 1986-1988 und entspricht in seiner Raumstruktur, Ausstattung und technischen Gebäudehülle nicht mehr den aktuellen pädagogischen und gesetzlichen Anforderungen. Die vorhandenen Unterrichtsräume reichen weder quantitativ noch qualitativ aus, um einen dauerhaften und inklusiven Schulbetrieb sicherzustellen. Ziel des Projekts ist: - die umfassende Sanierung des Hauptgebäudes unter Berücksichtigung der Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), - die funktionale Optimierung und Umstrukturierung der Raumaufteilung (inkl. Differenzierungs- und Fachräume), - sowie die Errichtung eines Erweiterungsbaus zur Deckung des zusätzlichen Flächenbedarfs für Unterricht, Verwaltung und sonderpädagogische Angebote. In Abstimmung mit dem Auftraggeber hat die Planung dergestalt zu erfolgen, dass die architektonische Gestaltung des Bestands möglichst erhalten bleibt oder das architektonische Gesamtkonzept des Bestands aufgreift und weiterentwickelt. Es ist vorgesehen, dass die Maßnahme während des laufenden Schulbetriebs in mehreren Bauabschnitten durchgeführt wird. Die Planung erfolgt unter Berücksichtigung nachhaltiger, energieeffizienter und barrierefreier Bauweise gemäß den geltenden technischen und schulbaulichen Standards. Eine Kombination aus Umnutzung, Modernisierung und Neubau soll eine zukunftsfähige Lernumgebung schaffen. Die Maßnahme ist nach Maßgabe des Bayerischen Schulfinanzierungsgesetzes (BaySchFG), in der Fassung der Bekanntmachung vom 31. Mai 2000 (GVBl. S. 455, 633, BayRS 2230-7-1-K), das zuletzt durch Verordnung vom 6. August 2025 (GVBl. S. 442) geändert worden ist sowie nach Maßgabe der Ausführungsverordnung Schulfinanzierungsgesetz (AVBaySchFG) vom 23. Januar 1997 (GVBl. S. 11, BayRS 2230-7-1-1-K), die zuletzt durch Verordnung vom 28. Januar 2025 (GVBl. S. 50) geändert worden ist öffentlich gefördert. Die Vorgaben der fördermittelrechtlichen Vorschriften sind Bestandteil der Beauftragung und bei der Erbringung der Leistungen zwingend zu berücksichtigen. Bereits beauftragt wurden die Leistungen der Objektplanung für Gebäude und Innenräume, Leistungsphase 1 bis 4, stufenweise, die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 1, 2, 3, 7 und 8, einschließlich der korrespondierenden Technischen Anlagen in Außenanlagen, im Bereich Heizung / Lüftung / Sanitär (HKLS) sowie die Fachplanungsleistungen der Technischen Ausrüstung, Anlagengruppen 4, 5 und 6, im Bereich Elektrotechnik (ELT), jeweils Leistungsphase 1 bis 9, stufenweise als auch die Leistungen der Tragwerksplanung. Ebenfalls beauftragt sind die Leistungen der Bauphysik (Bauakustik, Raumakustik und Wärmeschutz) als auch die Leistungen des Brandschutzes.