Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler
Arbeitnehmerüberlassung Full-Stack-Entwickler
Das Landesamt für Finanzen (LfF) - Dienststelle Regensburg vergibt Leistungen für einen Full-Stack-Entwickler im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung für die Dauer von 18 Monaten mit der zweimaligen Option zur Verlängerung um je 18 Monate unter Einhaltung der nachdem AÜG erforderlichen Karenzzeit. Der Beginn der Leistungserbringung hat zwei Wochen nach Zuschlagserteilung zu erfolgen. Das in der Beihilfe eingesetzte Verfahren BayBAS wurde vor ca. 20 Jahren mit der damals gängigen Technologie Visual Basic 6 (VB6) entwickelt und laufend an fachliche Anforderungen angepasst. Der schwindende Support für VB6 Anwendungen, sowie die immer schwieriger werdende Personalsituation für VB6 Entwickler machen eine Neuentwicklung zwingend notwendig. Um das Verfahren wieder zukunftsfähig gestalten zu können, wurde die Neuentwicklung bereits gestartet. Ziel ist es, die Sachbearbeitung weiterhin mit einer gesetzeskonformen und effizienten Softwarelösung in Form einer modernen Webanwendung zu unterstützen. Hierbei kommen gängige Technologien wie C# im Backend und React im Frontend zum Einsatz. Der Full-Stack-Entwickler ist als Teil des Software-Entwicklungsteams in der Verfahrensentwicklung tätig. Dieser soll Anforderungen und Änderungsaufträge technischer und fachlicher Art selbständig implementieren sowie beratend als auch ggf. federführend bei technischen Konzeptionen mitwirken. Ebenso gehören notwendige Dokumentationen zum Aufgabenfeld. Außerdem besteht die Aufgabe der technischen Unterstützung der Teilprojektleitung und der Überwachung der Einhaltung von technischen Standards. Nachstehend sind die Anforderungen nochmals aufgeführt. Der Entwickler ist namentlich bekannt zu geben und muss das grundsätzliche Einverständnis für die Durchführung einer einfachen Sicherheitsüberprüfung nach dem bayerischen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (BaySÜG) geben. Bereits vorhandene Nachweise über aktuelle Sicherheitsüberprüfungen sind bei einer möglichen Zuschlagserteilung vorzulegen. Der zum Einsatz kommende Entwickler muss außerdem vor dem Einsatz eine Verpflichtungserklärung nach dem Verpflichtungsgesetz unterzeichnen. Die Leistungen können zum größten Teil remote (in den Räumlichkeiten des Auftragnehmers oder im Homeoffice) erbracht werden. Je nach Projektverlauf kann für die Auftragserfüllung jedoch immer eine zeitlich begrenzte Vor-Ort-Präsenz von 10-20 % der jeweiligen Personentage erforderlich sein. Die Bereitschaft des angebotenen Mitarbeiters zu diesen Präsenzterminen zu erscheinen wird vorausgesetzt. Die Leistungserbringung bei Vor-Ort-Präsenz hat in der Regel am Dienstort Regensburg beim Landesamt für Finanzen – FinanzIT Bayern, Bahnhofstr. 7, 93047 Regensburg zu erfolgen. Die Vor-Ort-Präsenz wird frühzeitig mit dem Auftragnehmer abgesprochen.