Mietlizenzen Cryptshare Enterprise
Mietlizenzen Cryptshare Enterprise
Ziel der Ausschreibung ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Wirtschaftsteilnehmer. Neben der Auftraggeberin (VBG) ist die BGHM berechtigt, Leistungen aus der zu schließenden Rahmenvereinbarung abzurufen. Die Mietlizenzen für das Produkt Cryptshare Enterprise müssen folgende technische Anforderungen erfüllen: - Die Anwendung kann On-Premises auf der Infrastruktur im Rechenzentrum des Auftraggebers betrieben werden > unter Verwendung von Microsoft Server 2022 oder höher in Verbindung mit Microsoft IIS - Es muss eine API-Schnittstellen (REST; .NET) zur Anbindung an Outlook und an das hauseigene CRM-System zur Verfügung stehen. Inkludiert ist ebenfalls das Anrecht auf Updates und Patches sowie Support. Der avisierte Vertragsbeginn ist der 01.10.2026, mit einer Mindestlaufzeit von 4 Jahren sowie einer Möglichkeit zur zweimaligen Verlängerung von jeweils 12 Monaten. Es wird von einer Beschaffung von bis zu 16 eigenständigen, produktiven Instanzen für ca. insgesamt 12.000 Userpostfächer (in allen 16 Instanzen zusammen) ausgegangen. Zum Leistungsbeginn 01.10.2026 erfolgt ein Erstabruf von ca. 9 Lizenzkeys für ca. insgesamt 8.900 Userpostfächer. Weitere Lizenzen können schrittweise per Abruf nachgeordert werden, wobei die Anzahl der Lizenzen je nach Bedarf gewählt werden kann. Das geschätzte Volumen ist lediglich zur Orientierung gedacht und dient als Kalkulationsgrundlage für die Bieter. Die Auftraggeberin ist nicht verpflichtet, die angegebenen Mengen als Mindestabnahme abzunehmen bzw. kann diese überschreiten. Für den Support der Anwendung muss der Auftragnehmer mindestens einen deutschsprachigen Support von Montag bis Donnerstag innerhalb der Zeiten von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr bereitstellen o Via E-Mail, Telefon, Microsoft Teams Der Bieter hat für organisatorische Fragen einen festen Ansprechpartner sowie bei Bedarf einen jeweiligen Vertreter zu benennen. VBG und BGHM kooperieren im IT-Bereich mit weiteren Unfallversicherungsträgern. Dies umfasst die Bereitstellung von IT-Anwendungen sowie die Nutzung einer modernen, umfangreich nutzbaren IT-Infrastruktur (Backend, Frontend, Hard- und Software). Aus diesem Grund erweitert sich der Kreis der Nutzungsberechtigten um diese Unfallversicherungsträger und ihre Beschäftigten. Die Unfallversicherungsträger sind nicht selbst berechtigt oder verpflichtet, Leistungen aus dem zu schließenden Vertrag zu beziehen. Die BGHM ruft bedarfsweise die Leistungen für die weiteren Unfallversicherungsträger ab. Im Zuge der angestrebten Systemharmonisierung muss sichergestellt werden, dass beide Organisationen und die Kooperationspartner diese Lizenzen eigenständig nutzen können. Die Fortführung von Cryptshare ist erforderlich, um die bestehende sichere E-Mail- und Dateiaustauschlösung ohne Kompatibilitätsrisiken, Medienbrüche und erhebliche Umstellungsaufwände weiterbetreiben zu können. Einzelheiten und nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen - insbesondere der Leistungsbeschreibung - zu entnehmen.