Leistungen der Tragwerksplanung für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe, Wildenbruchstraße 25, 12045 Berlin
Leistungen der Tragwerksplanung für den Rückbau und Neubau der Kinder- und Jugendfreizeiteinrichtung Wilde Rübe, Wildenbruchstraße 25, 12045 Berlin
Für den Rück- und Neubau der Kinder- und Jugendeinrichtung „Wilde Rübe“ werden Leistungen der Tragwerksplanung, LP 1 bis 6 vergeben. Das Gebäude aus den 70er Jahren ist baulich veraltet, mit eingeschränkter Küchennutzung und schlecht belichteten Räumen ohne Gartenbezug. Auch die Sanitäranlagen sind veraltet und ungünstig angeordnet. Zudem kann das Gebäude aktuell nicht autark von der angrenzenden Kita betrieben werden. Die Medien, bspw. Heizung, sind mit der Kita verbunden, sodass Arbeiten dort direkte Folgen auf die Wilde Rübe haben. Daher sollen alle Medien getrennt verlegt und angeschlossen werden. Die Konstruktion des Gebäudes sowie der Kindertagesstätte besteht aus Variel-Raumzellen mit Stahlbetonrahmen. Die Dachkonstruktion besteht aus Stahlträgern und Trapezprofilblechen. Gem. Schadstoffgutachten wurden Schadstoffe im Gebäude identifiziert. Beim Neubau sind die Kosten für die fachgerechte Entsorgung schadstoffbelasteter Bauteile zu berücksichtigen. Die Raumzellen können vollständig abgerissen werden, ohne die Tragfähigkeit der Kita zu beeinträchtigen. Auch einzelne Zellen können entfernt werden, da sie nur konstruktiv miteinander verbunden sind. Neue Durchdringungen in der Bodenplatte werden als schwierig eingeschätzt, da der Spannstahl nicht unterbrochen werden darf. Nichttragende leichte Innenwände und Fassadenausfachungen der Variel-Zellen können abgebrochen werden. Die Fundamente sollten aus Kostengründen und wegen möglicher Setzungen erhalten bleiben. Der Neubau soll einen Eingangsbereich als zentralen Verteiler mit funktional angeordneten Nutzungsbereichen erhalten, die flexibel auf unterschiedliche Anforderungen reagieren können. Die Raumstruktur orientiert sich an einem offenen, teilbaren Hauptbereich, ergänzt durch moderne technische Ausstattung und eine voll ausgestattete Küche. Der Neubau soll von Beginn an auf Veränderbarkeit ausgelegt sein. Die Räume sollen flexibel auf die wandelnden Bedürfnisse, Interessen und Wünsche der Kinder und Jugendlichen reagieren können – sowohl in der Nutzung als auch in Farbgestaltung, Materialwahl und Raumaufteilung. Bei der geplanten Ausführung des Neubaus in Holzfertigteilbauweise liegt der Fokus auf ökologischer Nachhaltigkeit und Energieeffizienz. Der Neubau ist gemäß §10 EWG Berliner Energiestandards für öffentliche Gebäude so zu konzipieren und nachzuweisen, dass mindestens der Effizienzhausstandard KfW 40 erreicht wird. Hierzu sind insbesondere eine hochwärmegedämmte und luftdichte Gebäudehülle, eine energieeffiziente und bedarfsgerechte Anlagentechnik sowie der Einsatz erneuerbarer Energien vorzusehen. Die Einhaltung der energetischen Kennwerte ist im weiteren Verfahren prüffähig nachzuweisen und mit einem Energieberater abzustimmen. Langlebige, wartungsarme, schadstoffarme sowie rückbau- und recyclingfähige Baustoffe sind verbindlich einzusetzen. Eine Zertifizierung nach dem Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen (BNB) ist aufgrund des geringen Gebäudeumfangs nicht vorgesehen. Dennoch ist im weiteren Planungs- und Realisierungsprozess eine Anlehnung an die Zielsetzungen und wesentlichen Kriterien des BNB-Standards sicherzustellen. Das Gebäude ist öffentlich zugänglich und deshalb barrierefrei auszubilden (siehe Handbuch - Barrierefreies Planen und Bauen in Berlin). Es ist ein „Gesamtkonzept Barrierefreiheit" im Zuge der Bearbeitung der VPU vorzulegen. Die Baumaßnahme ist für Projekte der Kunst am Bau vorgesehen. Es sind die gültigen Vorgaben/Vorschriften der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen hinsichtlich dem Energie- und Nachhaltigkeitsaspekt zu beachten, u.a. Leitfaden „Ökologisches Bauen - Anforderungen an Baumaßnahmen“, die Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU, die EnEV-Durchführungsverordnung, das Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG), Ermittlung der Lebenszyklus-Treibhausgasemissionen nach der neuen DIN SPEC 91606 (gültig ab 1.1.2028 für alle neu zu errichtende Gebäude >1000m², sowie ab 1.1.2030 gültig für alle weiteren Gebäude), Pflicht zur anlasslosen Ausstellung von Energiebedarfsausweisen gemäß § 80 Abs. 6 GModG, Regelung zur Einführung des Nullemissionsgebäudes ab 2028 für öffentliche Gebäude und ab 2030 für alle Neubauten im Zuge des GModG. Das genehmigte Bedarfsprogramm für das Vorhaben geht von Gesamtbaukosten in Höhe von rund 4,2 Mio. € brutto aus, davon ca. 1,5 Mio. € für die KG 300 und ca. 1 Mio. € für die KG 400 (einschl. UV und Rundung). Mit der Planung soll Ende 2026 / Anfang 2027 begonnen werden, die Bauarbeiten sollen Mitte 2029 beginnen und Ende 2031 an die Nutzenden übergeben werden. Grundlage der Beauftragung ist das gültige Vertragsmuster IV 412.H F der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen für Tragwerksplanung einschließlich AVB (abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/sbw/service/rechtsvorschriften/bereich-bauen/anweisung-bau-abau/). Die Planungs- und Arbeitssprache ist deutsch.