Notärztliche Personalgestellung für den Märkischen Kreis ab 2027 (in zwei Losen)

Deadline:4 Sept 2026, 07:00

Tender information
Märkischer Kreis
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
26-25-D-38
Duration
2 years
Der Märkische Kreis (Auftraggeber) ist als Träger des Rettungsdienstes in seinem Hoheitsgebiet verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Auftraggeber, ab dem 01.01.2027 die Durchführung der Notarztversorgung in den Kommunen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde (am Standort Altena) sowie Werdohl/Neuenrade (am Standort Werdohl) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag und unter Bezugnahme auf das Rettungsgesetz NRW auf geeignete notärztliche Leistungserbringer zu übertragen. Die Vertragslaufzeiten für die losbezogenen Notarztstandorte Altena (Los 1) und Werdohl (Los 2) betragen zunächst zwei Jahre (Los 1) und drei Jahre (Los 2) und beinhalten ein einseitiges Optionsrecht für den Auftraggeber, nach Ablauf der zwei- bzw. dreijährigen Grundlaufzeit die vertragliche Vereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Übertragung der Notarztversorgung umfasst die notärztliche Personalgestellung durch die zukünftigen Auftragnehmer sowie - auf Grundlage der mit der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalte und der zwischen dem Auftraggeber und den künftigen Leistungserbringern abzuschließenden Dienstleistungsverträge - die sich darauf beziehenden Leistungen. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Los 1 (Altena / Nachrodt-Wiblingwerde)

Der Märkische Kreis (Auftraggeber) ist als Träger des Rettungsdienstes in seinem Hoheitsgebiet verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Auftraggeber, ab dem 01.01.2027 die Durchführung der Notarztversorgung in den Kommunen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde (am Standort Altena) sowie Werdohl/Neuenrade (am Standort Werdohl) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag und unter Bezugnahme auf das Rettungsgesetz NRW auf geeignete notärztliche Leistungserbringer zu übertragen. Die Vertragslaufzeiten für die losbezogenen Notarztstandorte Altena (Los 1) und Werdohl (Los 2) betragen zunächst zwei Jahre (Los 1) und drei Jahre (Los 2) und beinhalten ein einseitiges Optionsrecht für den Auftraggeber, nach Ablauf der zwei- bzw. dreijährigen Grundlaufzeit die vertragliche Vereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Übertragung der Notarztversorgung umfasst die notärztliche Personalgestellung durch die zukünftigen Auftragnehmer sowie - auf Grundlage der mit der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalte und der zwischen dem Auftraggeber und den künftigen Leistungserbringern abzuschließenden Dienstleistungsverträge - die sich darauf beziehenden Leistungen. Der Umfang der durch den Auftragnehmer regelhaft sicherzustellenden Personalgestellung umfasst abweichend von dem im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Bedarf durchschnittlich sechs von sieben Wochentagen pro Los (Standort). Der siebte Wochentag wird regelhaft vom Auftraggeber mit eigenem Personal abgebildet. Dabei wird der konkrete Diensttag des eigenen Personals dem Auftragnehmer zur besseren Planbarkeit zum Ende des Monats mitgeteilt, der zwei Monate vor dem zu planenden Dienstmonat liegt (Vorvormonat). Der Zielwert der zur Verfügung zu stellenden Vollzeitäquivalente auf Grundlage einer 48h-Woche beträgt 5,1. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

Los 2 (Werdohl / Neuenrade) Standort: Werdohl

Der Märkische Kreis (Auftraggeber) ist als Träger des Rettungsdienstes in seinem Hoheitsgebiet verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung, einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst, sicherzustellen. Dazu beabsichtigt der Auftraggeber, ab dem 01.01.2027 die Durchführung der Notarztversorgung in den Kommunen Altena/Nachrodt-Wiblingwerde (am Standort Altena) sowie Werdohl/Neuenrade (am Standort Werdohl) durch öffentlich-rechtlichen Vertrag und unter Bezugnahme auf das Rettungsgesetz NRW auf geeignete notärztliche Leistungserbringer zu übertragen. Die Vertragslaufzeiten für die losbezogenen Notarztstandorte Altena (Los 1) und Werdohl (Los 2) betragen zunächst zwei Jahre (Los 1) und drei Jahre (Los 2) und beinhalten ein einseitiges Optionsrecht für den Auftraggeber, nach Ablauf der zwei- bzw. dreijährigen Grundlaufzeit die vertragliche Vereinbarung zweimal um jeweils ein Jahr zu verlängern. Die Übertragung der Notarztversorgung umfasst die notärztliche Personalgestellung durch die zukünftigen Auftragnehmer sowie - auf Grundlage der mit der Leistungsbeschreibung beschriebenen Inhalte und der zwischen dem Auftraggeber und den künftigen Leistungserbringern abzuschließenden Dienstleistungsverträge - die sich darauf beziehenden Leistungen. Der Umfang der durch den Auftragnehmer regelhaft sicherzustellenden Personalgestellung umfasst abweichend von dem im Rettungsdienstbedarfsplan festgelegten Bedarf durchschnittlich sechs von sieben Wochentagen pro Los (Standort). Der siebte Wochentag wird regelhaft vom Auftraggeber mit eigenem Personal abgebildet. Dabei wird der konkrete Diensttag des eigenen Personals dem Auftragnehmer zur besseren Planbarkeit zum Ende des Monats mitgeteilt, der zwei Monate vor dem zu planenden Dienstmonat liegt (Vorvormonat). Der Zielwert der zur Verfügung zu stellenden Vollzeitäquivalente auf Grundlage einer 48h-Woche beträgt 5,1. Nähere Angaben entnehmen Sie bitte den Vergabeunterlagen.

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Märkischer Kreis
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