Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori
Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".
Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart
Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".