Rahmenvereinbarung über die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung im Rahmen des landesweiten Fledermausmonitori

Deadline:7 Jul 2026, 10:00

Tender information
Freiburg im Breisgau, Stadtkreis
Type
Contract
Procedure
Open procedure
Ref. number
446-1837-2-2026
Duration
48 months
Im Rahmen des Sonderprogramms zur Stärkung der biologischen Vielfalt hat die Forstliche Versuchsund Forschungsanstalt Baden-Württemberg (FVA) ein landesweites repräsentatives Fledermausmonitoring im Wald entwickelt. Das Monitoring soll statistisch belastbare Aussagen zu Artvorkommen, Aktivitätsdichten und der für Fledermäuse relevanten Waldstrukturen im Wald von Baden-Württemberg ermöglichen. Dafür sollen für das Grundprogramm die repräsentativen Stichprobenflächen des BfN (teilweise auch als Ökologische Flächenstichprobe bezeichnet) des Landnutzungstyps Wald verwendet werden. Zusätzlich wurden Flächen ergänzt, die einen gesonderten Stellenwert für die Biodiversität aufweisen, in diesem Fall insbesondere für Fledermausartenvorkommen und ledermausaktivitätsdichte. Hierbei handelt es sich um Flächen in Eichenwäldern, Auwäldern und Wäldern mit natürlicher Entwicklung. Das Monitoring bestehend aus direkten Arterfassungen und aus Erfassungen der für Fledermäuse relevanten Waldstruktur wird seit 2024 umgesetzt. Im Jahr 2027 und den Folgejahren 2028, 2029 und 2030 sollen nun Erfassungen auf weiteren Flächen folgen. Eine dauerhafte Fortführung des Monitoringprogramms auf der vollständigen Stichprobenkulisse ist in einem 4- jährigen flächenrollierenden Turnus vorgesehen. Gegenstand der Vergabe ist die Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang sowie statischer- und transektbasierter akustischer Erfassungen auf insgesamt (bezogen auf alle Lose) 10 Flächen in 60 Nächten (40 ganze Nächte und 20 verkürzte Nächte) in den Jahren 2027, 2028, 2029 und 2030. Auf jeder Fläche sollen 6 Erfassungstermine stattfinden. Dabei handelt es sich um je 2 aufeinanderfolgende Nächte im Mai 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Frühsommer/Ende Frühling), 2 aufeinanderfolgende Nächte im Juli 2027 (Hochsommer) und 2 aufeinanderfolgende verkürzte Nächte im September bzw. letzte August Woche 2027 (bzw. des betreffenden Jahres 2028, 2029 und 2030) (Spätsommer/Anfang Herbst).

Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart

Die Rahmenvereinbarung umfasst folgende 4 Mengenlose in Baden-Württemberg: Los 1 - Südwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen in den Regierungsbezirken Freiburg und Karlsruhe Los 2 - Südosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 3 Flächen im Regierungsbezirk Tübingen, Karlsruhe und Stuttgart Los 3 - Nordosten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Stuttgart Los 4 - Nordwesten: Erfassung von Fledermäusen mittels Netzfang, statischer akustischer Erfassung und Transektbegehungen mit akustischer Erfassung auf voraussichtlich 2 Flächen im Regierungsbezirk Karlsruhe und Stuttgart Ein Bieter kann Angebote für ein oder mehrere Lose abgeben. Pro Los wird ein Bieter den Zuschlag erhalten (ein Auftragnehmer je Los). Derzeitiger Stand der Planung für die Jahre 2027, 2028, 2029 und 2030 ist: 3 Flächen in Los 1 3 Flächen in Los 2 2 Flächen in Los 3 2 Flächen in Los 4. Allerdings steht die exakte Anzahl an Flächen in den einzelnen Losen noch nicht fest, sie kann sich in den einzelnen Jahren geringfügig ändern. Der Auftraggeber wird dem Auftragnehmer daher jeweils spätestens bis 30. November des jeweils vorherigen Jahres (also z.B. bis zum 30. November 2026 für das Jahr 2027 usw.) mitteilen, wie viele Flächen konkret nach den Vorgaben dieser Leistungsbeschreibung bearbeitet werden müssen. Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage "Regelungen zur Rahmenvereinbarung".

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