Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)

Deadline:N/A

Tender information
Bremen, Kreisfreie Stadt
Type
Prior information
Procedure
Unknown
Planned procedure start date
23 Sep 2026 00:00
Contract type
Framework agreement
Verhandlungsbekanntmachung: Aufruf zum Wettbewerb nach § 127 Abs. 1 SGB V Die AOK Bremen/Bremerhaven beabsichtigt einen Vertrag gemäß § 127 Abs. 1 SGB V über die Versorgung ihrer Versicherten mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen) zu schließen. Interessierte Leistungserbringer können die Vertragsunterlagen per E-Mail bei folgender Email-Adresse anfordern: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Für fachliche Fragen zu den Vertragsunterlagen wenden Sie sich ebenfalls an: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de. Angebote sind der AOK Bremen/Bremerhaven bis zum 12.10.2026 an die vorgenannte E-Mail-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)" zu richten. Es handelt sich nicht um eine Ausschlussfrist. Die Möglichkeit ein Angebot einzureichen besteht für Sie jederzeit. Fragen zu der Bekanntmachung stellen Sie bitte ebenfalls per Mail an die o.g. Email-Adresse unter Angabe des Betreffs "Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)". Auch bei Nichtteilnahme an den Verhandlungen besteht im Anschluss an die Verhandlungen nach heutigem Rechtsstand die Möglichkeit eines Beitrittes nach § 127 Abs. 2 SGB V zu einem Vertrag.

Verhandlungsbekanntmachung: Versorgung mit Hilfsmitteln der Produktgruppe 24 (Beinprothesen)

Verhandlungsbekanntmachung: Aufruf zum Wettbewerb Zur Beschaffenheit der Produkte und Dienstleistungen wird auf die Beschreibung im Vertragsentwurf verwiesen. Durch den beabsichtigten Vertrag ergibt sich kein Anspruch auf die Durchführung einer bestimmten Anzahl von Versorgungen der gesetzlich Versicherten bzw. begründet sich keine bestimmte Abgabemenge. Ein Vertragsentwurf kann kostenlos unter folgender E-Mail Anschrift angefordert werden: hilfsmittelvertraege@hb.aok.de Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen: Leistungserbringer müssen die Voraussetzungen für eine ausreichende, zweckmäßige und funktionsgerechte Herstellung, Abgabe und Anpassung der Hilfsmittel gemäß § 126 Abs. 1 Satz 2 SGB V erfüllen. Bei der Angebotsabgabe ist, ausgenommen bei Verbänden, der Nachweis einer erfolgreichen Präqualifizierung des Versorgungsbereiches durch ein Zertifikat einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) zu erbringen. Die Empfehlungen des GKV-Spitzenverbandes nach § 126 Absatz 1 Satz 3 SGB V sind unter https://www.gkv-spitzenverband.de/krankenversicherung/hilfsmittel/praequalifizierung/praequalifizierung.jsp abrufbar. Der Nachweis über die Erfüllung der Anforderung nach § 126 Abs. 1 Satz 2 in Verbindung mit Abs. 3 SGB V ist durch die Vorlage eines Zertifikats einer geeigneten, unabhängigen Stelle (Präqualifizierungsstelle) gemäß § 126 Abs. 1a und Abs. 2 SGB V zu führen.

Buyer
AOK Bremen/Bremerhaven
buyer-email@mail.com
organization number

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No time limit
Important dates
23 Sept - Planned procedure start date
23 Sept - Publication date
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