Erweiterte Planungsleistungen
Objektplanungsleistungen Gebäude-/ Innenraum
Es sollen Architektenleistungen nach § 34 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1, nach § 34 HOAI. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind, die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.
Technische Ausrüstung
Es sollen Fachplanungsleistungen der technischen Ausrüstung nach § 55 HOAI für die Energetische Sanierung und Qualifizierung des Standorts Bürgerhaus Altglienicke vergeben werden. Die Leistungen umfassen eine Zielplanung für den Altbau im Sinne einer Machbarkeitsstudie/ Bedarfsermittlung in Anlehnung an die Leistungsphase 1. Hier sind die Möglichkeiten 1.) einer Energetische Gebäudesanierung, mit Innovativer Fassadengestaltung, als Wirt-schaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung darzustellen bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken, sowie 2.) die Qualifizierung der Innenräume, durch flexible Raumnutzungsmöglichkeiten und Gestaltung mit festinstallierten Einbaumöbeln, zu untersuchen und dabei verschiedene Varianten als Wirtschaftlichkeitsuntersuchung nach der Methodik einer Kosten Nutzen Untersuchung, jeweils inkl. Grobkostenschätzung, auszuarbeiten und gegenüberzustellen, bzw. bei deren Erstellung mitzuwirken. Auf Grundlage der ermittelten Vorzugsvariante wird dann unmittelbar der weitere Projektumfang zwischen Fördermittelgeber, den Nutzern und der Bauherrenvertretung abgestimmt und entschieden. Angestrebt sind in den Anlagegruppen 1-5, die Leistungsphasen 1-3 und 5-8, optional ganz oder teilweise bei stufenweiser Beauftragung, ggf. mit reduziertem Leistungsumfang. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung besteht nicht. Sollten sich die haushaltärischen Rahmenbedingungen ändern, muss das Leistungsbild entsprechend angepaßt werden. Mit der Planung ist unmittelbar nach Zuschlagserteilung (geplant in 07/2026) zu beginnen. Die Bauplanungsunterlagen (BPU) sollen bis 01/2027 vorliegen. Die Fertigstellung der Bauausführung ist gem. Förderlichtlinien zwingend bis zum 31.12.2028 einzuhalten.