B3-Haus Niederzier - Objektplanung Freianlagen
B3-Haus Niederzier - Objektplanung Freianlagen
GRUNDLEISTUNGEN Im Rahmen der Objektplanung Gebäude wurden die Freianlagen bis einschließlich LPh2 entwickelt. Die grundsätzliche Freiraumstruktur, Nutzungszonierung, Erschließung, Höhenkonzeption und Lage der wesentlichen Außenanlagen sind in ihren Grundzügen vorgegeben. Die vorliegenden Aussagen zur Gestaltung der Freianlagen sind den Anlagen Vorentwurf zu entnehmen. Die Vorentwurfsplanung ist zu prüfen und fortzuschreiben. Gegenstand der Ausschreibung sind die vollständigen Grundleistungen gem. § 39 HO-AI für die Baumaßnahmen des B3-Hauses. Die Beauftragung unterliegt dem Ergehen eines positiven Förderbescheids. Die Leistungen sind stufenweise zu erbringen. Nach Abschluss der ersten Stufe ist der Auftraggeber verpflichtet, die Leistungen der nächsten Stufe abzurufen, soweit die Bewilligung des Förderantrags erfolgt ist (siehe 4.3). Die Leistungsphase 9 ist als besondere Leistung anzubieten (siehe 4.2). Die Leistungsphasen richten sich nach den §§ 38-40 HOAI. Die Beauftragung erfolgt stufenweise in vorab festgelegten Stufen. - Stufe 1: Leistungsphase 1 - Stufe 2: Leistungsphasen 2-8 Zu den ausgeschriebenen Leistungen der Objektplanung Freianlagen für das B3-Haus zählen insbesondere: - Freiraumplanerische Konkretisierung der Außenanlagen, Prüfung und Fortschreibung des Vorentwurfs - Ausarbeitung der barrierefreien Erschließung einschließlich Nachweis erforderlicher Längs- und Querneigungen - Geländemodellierung und Höhenplanung auf Grundlage der vorgegebenen Höhenanschlüsse - Entwässerungsplanung (offen in angrenzende Retentionsfläche) - Planung der Oberflächenbefestigungen - Entwicklung eines Bepflanzungskonzeptes - Integration und Abstimmung erforderlicher Ausstattungselemente BESONDERE LEISTUNGEN Zusätzlich zu den Grundleistungen können folgende besondere Leistungen erforderlich werden. Sie werden im Angebot entsprechend abgefragt und bei Bedarf beauftragt: - Überflutungsnachweis (LP 4) - Objektbetreuung (LP 9)