Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord) ist gem. § 9 NVG im nördlichen Rheinland-Pfalz zuständige Behörde zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Schienenpersonennahverkehr (SPNV-Nord). In dem Bemühen, die Angebote im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) zu sichern, auszubauen und zu verbessern, verfolgt der SPNV-Nord das Ziel, die Attraktivität des ÖPNV durch die Einrichtung von saisonalen touristischen Verkehren zu erhöhen.
Der SPNV-Nord beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV.
Für die Brohltalbahn betrifft die Förderung den saisonalen touristischen Betrieb zwischen Brohl und Engeln mit einem Leistungsvolumen von jährlich 10.632 Zugkilometern. Betreiberin ist die Brohltal-Schmalspureisenbahn Betriebs-GmbH; die Infrastruktur steht im Eigentum beziehungsweise Verantwortungsbereich der Brohltal-Eisenbahn GmbH. Diese streckenbezogenen Verhältnisse beschreiben den Gegenstand der Förderung und deren praktische Umsetzung.
Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen werden als Verwaltungsakte erlassen. Sie sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag.
Der angegebene Auftragswert hat einen symbolischen Charakter, er entspricht nicht der konkreten Fördersumme.
Saisonale touristische Schienenverkehre auf der Brohltalbahn
Der Zweckverband Schienenpersonennahverkehr Rheinland-Pfalz Nord (SPNV-Nord) beabsichtigt, die saisonalen touristischen Schienenverkehre auf der Brohltalbahn zwischen Brohl und Engeln für die anstehende Periode zu finanzieren. Die Mittel stammen aus originären Landesmitteln und dienen der Förderung touristischer Verkehre sowie dem Erhalt der jeweiligen Eisenbahninfrastruktur und der Offenhaltung möglicher künftiger Nutzungsperspektiven im regulären SPNV.
Die vorgesehenen Verkehrs- beziehungsweise Finanzierungsvereinbarungen sind nach ihrem Regelungsgehalt als förderrechtliche Zuwendungs- und Mittelweiterleitungsverhältnisse ausgestaltet. Sie bezwecken keine Beschaffung einer eigenen Verkehrsleistung durch den SPNV-Nord und begründen keinen entgeltlichen öffentlichen Auftrag. Zugkilometer, Betriebskosten, Einnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und Abrechnungen dienen ausschließlich der Bemessung, dem Nachweis und der Kontrolle der Förderung.
Die Vereinbarungen sichern insbesondere die zweckentsprechende Verwendung der Mittel, die Vorlage von Nachweisen und Abrechnungen, die Kontrolle der Förderung sowie die Vermeidung einer Überkompensation. Bei nicht zweckentsprechender Mittelverwendung stehen zuwendungsrechtliche Reaktionsmöglichkeiten, insbesondere Kürzung und Rückforderung, im Vordergrund. Ein wettbewerbliches Vergabeverfahren ist daher nicht erforderlich.