Planungsleistung zur Errichtung einer provisorischen UV Anlage
Planungsleistung zur Errichtung einer provisorischen UV Anlage
Der WFW betreibt ca. 100 km südlich von Nürnberg in der Nähe von Donauwörth (PLZ: 86609) das Wasserwerk Genderkingen (kurz: WW GKN). Die Jahres-Aufbereitungsmenge beträgt ca. 30 Mio. m3. Die Gesamtaufbereitungsmenge kann in der Spitze bis zu 2.300 l/s betragen, die auf acht Filter in Normalbetrieb aufgeteilt werden. Die 8 Betonfilter sollen mittelfristig instandgesetzt werden. Für die geplante Betoninstandsetzung soll die Trinkwasser-Aufbereitung einer Filterstraße (5 Filter bzw. 3 Filter) durch eine prov. UV Anlage ersetzt werden, die parallel zur in Betrieb befindlichen Filterstraße einen Teilstrom aufbereiten soll (Ersatzbetrieb Filterstraße 2 – BA 1 und Ersatzbetrieb Filterstraße 1 – BA 2). Zudem ist die Elektrotechnik für die zusätzliche UV Anlage, inclusive Einbindung in die Filter-SPS mit Programmierung und Anbindung an die Zentrale Leitwarte der prov. UV-Anlagen zu planen. Durch die prov. UV-Anlagen wird in die Statik und Bautechnik des Gebäudes eingegriffen. Dies muss bei der Planung berücksichtigt werden. Weiterhin werden bauliche Anpassungen an bestehenden Gebäuden und Schächten erforderlich. Diese Anforderungen sind vollumfänglich zu beschreiben, dass diese durch den WFW geplant und umgesetzt werden können. Der Abgang für den Teilstrom ohne Filtration ist so zu planen, dass das Wasserwerk jederzeit die erforderliche Mindestmenge Trinkwasser liefern kann. Eine komplette Außerbetriebnahme des Wasserwerks ist zu keiner Zeit möglich. Die anrechenbaren Kosten werden wie folgt geschätzt: Verfahrenstechnik: 1.300.000,00 € Elektrotechnik: 300.000,00 € Bautechnik: 250.000,00 € Summe: 1.850.000,00 € Die Leistungen werden in 3 Stufen beauftragt. Soweit sich nachfolgend auf die HOAI Leistungsphasen („HOAI-LPH“) bezogen wird, ist der geschuldete Leistungsumfang der entsprechenden Leistungsphase gemeint. Stufe 1: HOAI-LPH 1 bis 4 Stufe 2: HOAI-LPH 5 bis 7 Stufe 3: HOAI-LPH 8 + 9 Die Beauftragung erfolgt zunächst für Stufe 1 mit Zuschlagserteilung. Der Auftraggeber beabsichtigt, bei Fortsetzung der Planung und Durchführung des Projekts und zufriedenstellender Zusammenarbeit den Auftrag stufenweise zu erweitern. Jede weitere Stufe wird entsprechend dem Projektfortschritt durch den Auftraggeber schriftlich abgerufen. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf die Übertragung dieser Leistungen besteht nicht. Die Weiterbeauftragung stellt eine Vertragserweiterung dar. § 315 BGB ist da-bei anzuwenden. Die weitere Leistungserbringung erfolgt daher nach den Bestimmungen dieses Vertrages.