Brandschutzplanung
Brandschutzplanung
Der zukünftige Auftragnehmer schuldet die fachtechnische Planung des vorbeugenden Brandschutzes (bauliche, anlagentechnisch, organisatorisch) für den Neubau eines Krankenhauses und eines Kinderkrankenhauses. Die Planung hat die einschlägigen bauordnungsrechtlichen Anforderungen sowie besonderen brandschutztechnischen Anforderungen an Krankenhäuser, insbesondere hinsichtlich der sicheren Rettung nicht selbst rettungsfähiger Personen, zu erfüllen. Die Schutzziele umfassen mindestens: Sicherstellung der Tragfähigkeit des Bauwerks für einen ausreichenden Zeitraum, Begrenzung der Brandausbreitung und Rauchentwicklung, Sicherung von Rettungs- und Angriffs wegen sowie Gewährleistung einer wirksamen Brandbekämpfung. Die Beauftragung erfolgt stufenweise.