Postdienstleistungen
Bedarfsstellen Anlage 1 zur LB
Es werden durch die Dienststellen, einschließlich deren Außenstellen, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg folgende Postdienstleistungen in Anspruch genommen: a) die Beförderung von Postsendungen einschließlich der förmlichen Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, im gesamten Bundesgebiet, b) die Übergabe von Postsendungen ins Ausland, c) Leerung der Postfächer bei der Deutschen Post AG und Anlieferung des Inhalts an die Dienststellen, soweit durch Dienststellen noch Postfächer betrieben werden und d) die Ablieferung von Inlands-Sendungen bei der Deutschen Post AG auf ausdrückliche Weisung der Dienststelle.
Bedarfstellen Anlage 2 zur LB
Es werden durch die Dienststellen, einschließlich deren Außenstellen, im Geschäftsbereich des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg folgende Postdienstleistungen in Anspruch genommen: a) die Beförderung von Postsendungen einschließlich der förmlichen Zustellungen nach den Vorschriften der Prozessordnungen und der Gesetze, die die Verwaltungszustellung regeln, im gesamten Bundesgebiet, b) die Übergabe von Postsendungen ins Ausland, c) Leerung der Postfächer bei der Deutschen Post AG und Anlieferung des Inhalts an die Dienststellen, soweit durch Dienststellen noch Postfächer betrieben werden und d) die Ablieferung von Inlands-Sendungen bei der Deutschen Post AG auf ausdrückliche Weisung der Dienststelle.