Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu – Fachplanung Tragwerksplanung

Deadline:24 Mar 2026, 09:00

Tender information
Rhön-Grabfeld
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Quality, Price
Ref. number
III/03-4234-VgV02
Duration
550 days
Die Gemeinde Oberstreu plant den Anbau eines Hortes mit Kinderbistro und die Erweiterung der Krippenplätze am bestehenden Kindergarten in Oberstreu. ● Die Maßnahmen im Bestand sollen sich mit Ausnahme des direkten Anschlusses der Erweiterung auf Um-bau- und Sanierungsmaßnahmen im Innenbereich beschränken, einschließlich dem Austausch von Belägen und Verkleidungen (Boden / Wand / Decke). ● Die geschätzten Baukosten (KG 300 – 600) werden nach einer ersten Grobkostenermittlung derzeit mit ca. 1,38 Mio. € brutto angenommen.

Anbau Hort mit Kinderbistro und Erweiterung Krippe am Kindergarten in Oberstreu Fachplanung Tragwerksplanung

Verfahrensgegenstand ist die Fachplanung Tragwerksplanung (HOAI 2021 Teil 4, Abschnitt 1, § 51): stufenweise Beauftragung der Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 6, | vorerst nur Stufe 1 mit LPH 1+2, einschl. zugehörige Besondere Leistungen | weitere Stufen gem. Vertragsmuster nach HAV-KOM Ingenieurvertrag – Tragwerksplanung ● Besondere Leistungen: LPH 4: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz | LPH 8: Ingenieurtechnische Kontrolle nach Nr. 7 der ZVB-Trag (Fassung 2024) – sowohl für die Bewehrungsabnahme als auch für Holzverbindungen ● Die Beauftragung ist entsprechend der Bereitstellung der Finanz- und Fördermittel beabsichtigt. Ein Rechts-anspruch auf die Beauftragung, sowie die Beauftragung mit weiteren Stufen oder Besonderen Leistungen, besteht nicht. ● Die wesentlichen Informationen können den Vergabeunterlagen Stufe 1 entnommen werden. Weitere werden den ausgewählten Bietern erst mit Einladung in Stufe 2 zur Verfügung gestellt. ● Hinweis: Mit Inkrafttreten der neuen Fassung der HOAI 2021 zum 01.01.2021 ist die Bindung an Mindest- und Höchstsätze aufgehoben. Die Honorartafeln der HOAI 2021 weisen Orientierungswerte aus. Das Honorar richtet sich nach der Vereinbarung, die die Vertragsparteien in Textform treffen. Der Auftraggeber weist darauf hin, dass gemäß § 7 HOAI ein höheres oder niedrigeres Honorar als die in den Honorartafeln der HOAI festgelegten Orientierungswerte vereinbart werden kann. Sofern keine Vereinbarung getroffen wurde, gilt für die Grundleistungen der jeweilige Basishonorarsatz als vereinbart.

Buyer
Gemeinde Oberstreu
buyer-email@mail.com
organization number

Documents

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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
Cancelled
Important dates
20 Feb - Publication date
24 Mar - Deadline
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