Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Abbrucharbeiten und Bodensanierung Connemara-Halle und Büro / Kantine
Das Vergabeverfahren ist Bestandteil des Sanierungsvorhabens der ehemaligen Bleikristallfabrik Beyer & Co. - Bereich Connemara. Das Bauvorhaben befindet sich in der Baptist-Kraus-Straße 5 in 92665 Altenstadt a.d. Waldnaab. Für das ehemalige Fabrikgelände wurde ein Gesamtkonzept entwickelt, wonach in einem ersten Schritt der nördliche Bereich zwischen dem Betriebsgelände und der Werksdeponie revitalisiert werden soll. Für das Sanierungsvorhaben wurde zum Zwecke der Verkürzung der Angebotsfrist gemäß § 12 EU Abs. 1 Nr. 2 VOB/A eine Vorinformation im Amtsblatt der Europäischen Union (TED - Tenders Electronic Daily) unter der Veröffentlichungsnummer 218281-2026 am 30. März 2026 veröffentlicht. Gegenstand des vorliegenden Vergabeverfahrens sind die in der Vorinformation unter Ziffer 2.1.4 bezeichneten Bauleistungen der ersten Ausführungsstufe der Altlastensanierung. Die ausgeschriebenen Leistungen umfassen den Rückbau der Connemara-Halle sowie des ehemaligen Bürogebäudes mit Kantine auf dem Grundstück Fl.-Nr. 155/9 sowie die Bodensanierung auf den Grundstücken Fl.-Nrn. 155/4 und 155/9 der Gemarkung Altenstadt a.d. Waldnaab. Die beiden Grundstücke sind Teil des ehemaligen Betriebsgeländes der Bleikristallfabrik Beyer & Co. GmbH. Das auf Fl.-Nr. 155/4 befindliche ehemalige Verwaltungsgebäude bleibt erhalten und soll künftig als "Kreativhaus" genutzt werden. Das dort vorhandene Biotop ist dauerhaft zu erhalten und zu schützen. Für Fl.-Nr. 155/9 ist nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen die Errichtung von Spiel- und Abenteuerflächen mit Wegeverbindungen vorgesehen. Im Rahmen der Sanierung sind die Flächen der Grundstücke Fl.-Nr. 155/4 und 155/9 für eine empfindliche Nutzung, insbesondere als Kinderspielflächen sowie zum Anbau von Nutzpflanzen (Baum- und Strauchobst, ggf. Gemüse), herzurichten. Hierzu erfolgt zunächst der Rückbau der Bestandsgebäude auf Fl.-Nr. 155/9. Anschließend ist durch Bodensanierungsmaßnahmen, insbesondere einen Bodenaustausch bis mindestens 0,60 m Tiefe, sicherzustellen, dass die Anforderungen der BBodSchV für die vorgesehene Nutzung eingehalten werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem benachbarten Grundstück Fl.-Nr. 155 zumindest zeitweise parallel umfangreiche Rückbau- und Bodensanierungsarbeiten durchgeführt werden. Das Vorhaben wird teilweise aus Mitteln der Europäischen Union gefördert. Die Förderung erfolgt im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) in der Förderperiode 2021-2027.