Markterkundung gem. § 28 VgV - Baukonzession Campingplatz Bacharach / BUGA 2029
Markterkundung gem. § 28 VgV - Baukonzession Campingplatz Bacharach / BUGA 2029
Im Vorfeld der Vorbereitung des Vergabeverfahrens führt die Stadt Bacharach eine unverbindliche Markterkundung durch. Ziel der Markterkundung ist insbesondere die Gewinnung von Erkenntnissen zur Marktgängigkeit des Projekts, zu möglichen Betreiber- und Investitionskonzepten, zu wirtschaftlichen Rahmenbedingungen sowie zu sachgerechten Rahmenbedingungen der späteren Ausschreibung der Baukonzession. Die Stadt Bacharach begrüßt ausdrücklich auch erste unverbindliche konzeptionelle Überlegungen und Betreiberideen zur qualitativen und touristischen Weiterentwicklung des Standorts. Insbesondere von Interesse sind mögliche Betreiber- und Nutzungskonzepte, Ideen zur Integration des Campingplatzes in die BUGA- und Rheinufersituation, Ansätze für Gastronomie-, Freizeit- und Serviceangebote sowie Überlegungen zur nachhaltigen und wirtschaftlichen Entwicklung des Standorts. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass im Rahmen der Markterkundung keine ausgearbeiteten Planungen, Entwürfe oder vergütungspflichtigen Leistungen erwartet werden. Ausreichend sind erste konzeptionelle Ansätze und Einschätzungen. Die Markterkundung dient ausschließlich der Vorbereitung eines möglichen Vergabeverfahrens und stellt kein Vergabeverfahren dar. Aus der Teilnahme können keine Ansprüche auf Durchführung oder Beteiligung an einem späteren Verfahren hergeleitet werden. Wir bitten um Mitteilung Ihres grundsätzlichen Interesses bis zum 03.07.2026. Nach Mitteilung Ihres Interesses werden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt: - Anlage 1 - Projektbeschreibung nebst Anlagen; - Anlage 2 - Fragenkatalog; - Anlage 3 - Eigenerklärung / Kurzporträt. Die oben erwähnten Anlagen erhalten Sie über Webeler Rechtsanwälte: Frau Diana Badina E-Mail: d.badina@webeler-rechtsanwaelte.de; Frau Elena Sarkisova E-Mail: e.sarkisova@webeler-rechtsanwaelte.de.