Wartung, Inspektion und Instandhaltung der Brandmeldeanlage
Wartung, Inspektion und Instandhaltung Brandmeldeanlagen Siemens
Der Auftragnehmer übernimmt für die Brandmeldeanlagen die fachgerechte Inspektion, Wartung, vorbeugende Instandhaltung, Störungsbeseitigung sowie die erforderliche Dokumentation während der gesamten Vertragslaufzeit. Alle Leistungen sind unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Richtlinien auszuführen. Hierzu zählen insbesondere die einschlägigen Anforderungen der DIN VDE 0833, der DIN 14675, die Herstellervorgaben der eingesetzten Brandmeldeanlagen sowie die Anforderungen der VdS 2095. Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass Einschränkungen des Krankenhausbetriebes auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Wartungs- und Prüfarbeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Arbeiten sind grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr auszuführen. In begründeten Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, Arbeiten in bestimmten Bereichen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, d. h. im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr, durchzuführen.
Wartung, Inspektion und Instandhaltung Brandmeldeanlagen Esser
Der Auftragnehmer übernimmt für die Brandmeldeanlagen die fachgerechte Inspektion, Wartung, vorbeugende Instandhaltung, Störungsbeseitigung sowie die erforderliche Dokumentation während der gesamten Vertragslaufzeit. Alle Leistungen sind unter Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen gesetzlichen Bestimmungen, Normen und Richtlinien auszuführen. Hierzu zählen insbesondere die einschlägigen Anforderungen der DIN VDE 0833, der DIN 14675, die Herstellervorgaben der eingesetzten Brandmeldeanlagen sowie die Anforderungen der VdS 2095. Die Arbeiten sind so zu organisieren, dass Einschränkungen des Krankenhausbetriebes auf das notwendige Mindestmaß reduziert werden. Wartungs- und Prüfarbeiten sind rechtzeitig mit dem Auftraggeber abzustimmen. Die Arbeiten sind grundsätzlich während der üblichen Geschäftszeiten im Zeitraum von 07:00 Uhr bis 17:00 Uhr auszuführen. In begründeten Ausnahmefällen kann es erforderlich sein, Arbeiten in bestimmten Bereichen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten, d. h. im Zeitraum von 17:00 Uhr bis 07:00 Uhr, durchzuführen.