MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Servicevertrag ICCA Philips
MARKTERKUNDUNG gemäß § 28 VgV - Servicevertrag ICCA Philips
Die Uniklinik RWTH Aachen beabsichtigt die Vergabe eines neuen Wartungsvertrages inklusive zweier Releasewechsel für das Philips ICCA-System. Nach eigener Einschätzung ist der Softwarehersteller alleinig geeignet, die geforderten, systemspezifischen und kritischen Wartungs- und Upgrade-Tätigkeiten an dem Medizinprodukt der Klasse 2Aauszuführen. Zwecks Verifizierung dieser Einschätzung erfolgt diese Markterkundung, auf die sich Unternehmen, die sich ebenfalls hierzu als geeignet einschätzen, bewerben können. Nachfolgende Leistungen müssen mindestens erfüllt sein: Die Remote Serviceleistungen sollten idealerweise den folgenden Konventionen genügen: Ein zentrales deutschsprachiges Kunden-Support-Zentrum (erreichbar Mo - Fr von 7:00 - 19:00 Uhr) nimmt alle Kundenanfragen entgegen und leitet diese wiederum an einen IT-Spezialisten weiter. Sollte das Problem, welches eine Auswertung von System- und Logdateien sowie eine Überprüfung von z.B. Systemressourcen beinhaltet, nur vor Ort lösbar sein, vereinbart der IT-Spezialist einen Bearbeitungstermin vor Ort. Über die Ursache der Störung wird der Auftraggeber umgehend informiert. Folgende Dringlichkeitsstufen, nach denen die Anfragen priorisiert werden, müssen berücksichtigt werden: Prio 1: Es besteht ein Risiko für den Patienten Prio 2: Schwerwiegende Störung, ein Weiterarbeiten ist nicht möglich Prio 3: Ausfall wichtiger Funktionalitäten, eingeschränktes Arbeiten ist möglich Prio 4: Vorübergehende Störung, Arbeiten mit geringen Einschränkungen ist möglich Prio 5:Anfrage oder planbare Aktivität, das System ist betriebsbereit Erforderliche Reaktionszeiten für Softwarepflege und Dienstleistungen: Systemverfügbarkeit: Remote Service, Diagnostik und Telefonsupport: inklusive Prio 1 & 2: 2 Stunden Prio 3: 4 Stunden Prio 4: 24 Stunden Prio 5: - 24/7 Remote Support - Prio 1 & 2 inklusive Software Services: Software-Lizenzen für und Patches inklusive Software-Lizenzen für Release-Upgrades inklusive Katalog und Report-Pflege inklusive Normal-Arbeitszeit für Release Upgrades inklusive Auch außerhalb der normalen Arbeitszeiten muss kompetenter Support bei gravierenden Beeinträchtigungen des Systems angeboten werden. Ebenso inbegriffen sein muss die Softwarepflege, also das Bereitstellen und das Einspielen von vom Herstellerfreigegebenen Softwareupdates und Hotfixes. Darüber hinaus sollen innerhalb des laufenden Wartungsvertrages, der über5 Jahre vereinbart werden soll, 2 Releasewechsel angeboten und installiert werden. Eine anschließende Schulung der Systemadministratoren und den systemverantwortlichen Anwendern muss gewährleistet und im Wartungsvertrag enthalten sein.