A1, BW Hochstraße B, Weigh-in-Motionanlage
A1, BW Hochstraße B, Weigh-in-Motionanlage
A1, BW Hochstraße B (Bauwerksnummer 4907 593), Weigh-in-Motionanlage Gegenstand der Leistung ist die Konzeption und Durchführung einer Wiegeanlage zur kontinuierlichen Aufzeichnung der überfahrenden Achslasten auf dem Bauwerk. Im Zuge einer allgemeinen Betrachtung des Bauwerks bezüglich der Spannstähle sind die Achslasten aufzuzeichnen um ein kontinuierliches zeitabhängiges Bauteilverhalten zu dokumentieren: -Im Zuge weitreichender Prüfungen an dem genannten Bauteil sind die Einwirkungsgrößen auf das Bauwerk mit aufzuzeichnen. Hierzu ist eine Wiegeanlage innerhalb der 6 Fahrspuren (2x3 Fahrspuren in beide Fahrtrichtungen) zu installieren. Die Überwachung erfolgt zunächst für einen festen Zeitraum von 2 Jahren. Eine Verlängerung des Monitorings ist jeweils zweimal um 1 Jahr möglich. Der Auftraggeber behält sich vor, eine Verlängerung mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten zu beenden, sofern die Messanlage aufgrund des Rückbaus der Brücke oder aus anderen Gründen nicht mehr erforderlich ist - etwa, wenn festgestellt wird, dass keine Drahtbrüche aufgezeichnet werden. Die Messsensoren sollen nach technischen Richtlinien auf dem Bauwerk in die Fahrbahn eingefräst werden sodass die Achsgewichte des Verkehrs uneingeschränkt zeitlich und örtlich aufgezeichnet werden. Hierzu sind alle notwendigen Sicherungs- und Sperrungsmaßnahmen zu planen und zu beantragen und durchzuführen. Beim Einbau der Sensoren sind die abschnittsweisen Montageabschnitte so abzustimmen, dass mindestens eine Fahrspur pro Fahrtrichtungaufrechterhalten wird. Um die verkehrstechnischen Einschränkungen möglichst zu minimieren ist es sinnvoll die Fräsarbeiten innerhalb von Nachtschichten durchzuführen. Die Hardware zur Aufzeichnung der Daten soll vandalismussicher aufgestellt werden. Dabei ist freigestellt ob die technischen Anlagen innerhalb des Hohlkastens aufgestellt werden oder in einem Container unterhalb des Bauwerks. Es ist ein Datenportal aufzustellen, auf dem die aktuellen Rohdaten dauerhaft zugänglich gemacht sind, allerdings so, dass die Daten richtig interpretierbar sind. Darüber hinaus sind die Daten in aufbereiteter Form quartalsmäßig als PDF und Xlsx Datei an den Bauherrn zu übergeben. Zudem ist im Falle eines allgemeinen Stromausfalls dafür zu sorgen, dass die Daten weiterhin aufgezeichnet werden. Es soll kurzfristig ein Notsystem zugeschaltet werden, welches eine Notstromzufuhr zur sukzessiven Aufzeichnung für mindestens 24h garantiert. Der Zugang zu den Hohlkästen findet über Zugangsöffnungen an den Unterseiten statt. Diese Öffnungen sind teilweise mittels Hubarbeitsbühnen oder Treppentürmen erreichbar. Voraussichtlich werden 4 Treppentürme als Grundzugangseinheiten eingerichtet. Sämtliche Arbeiten sind über Hubarbeitsbühnen mit entsprechend geschultem Personal durchzuführen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei sämtlichen Arbeiten mit Hubarbeitsbühnen die einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften, insbesondere die Technischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) - hier vorrangig die ASR A2.1 (Schutz vor Absturz und herabfallenden Gegenständen) -, den DGUV Grundsatz 308-008 sowie die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) in ihrer jeweils gültigen Fassung strikt einzuhalten.