Rahmenvertrag Sachverständige für Vorbeugenden Brandschutz
Rahmenvertrag Sachverständige für Vorbeugenden Brandschutz
Das Leistungsbild - Brandschutz umfasst: 1. Das Erstellen, Fortschreiben und Anpassen eines Brandschutzkonzeptes gem. AHO-Schriftenreihe Nr. 17. Bauliche Anlagen im Ausland sind entsprechend der örtlichen Brandschutzvorschriften zu errichten, zu unterhalten und zu betreiben. Sofern bei Planung und Ausführung nach örtlichen Brandschutzvorschriften von den Vorschriften der BauO NRW oder auf deren Grundlage erlassener Vorschriften abgewichen wird, ist ein Abgleich mit deutschen Schutzzielen und eine Anpassung in Anlehnung an §87 BauO NRW ("rechtmäßig bestehende bauliche Anlagen") vorzunehmen. Dabei sind je nach Erfordernis Abstimmungen mit den lokalen Behörden bei Einzelfallentscheidungen zu führen und Kompensationsmaßnahmen vorzuschlagen. 2. Prüfen und Bewerten eines lokalen Brandschutzkonzeptes und Aufstellung eines normativen Vergleichs lokaler/deutscher Vorschriften mit Risikoanalyse in Bezug auf die BauO NRW unter Benennung von Kompensationsmaßnahmen, zusätzlich zu den lokal erforderlichen. 3. Erstellen von Flucht- und Rettungsplänen