Hochwasserschutz Herzberg SE3p, Teilobjekt 1, Bauabschnitte 1 bis 3 rechts (BA1-3re), Umweltbaubegleitung
Hochwasserschutz Herzberg SE3p, Teilobjekt 1, Bauabschnitte 1 bis 3 rechts (BA1-3re), Umweltbaubegleitung
Das allgemeine Ziel der Umweltbaubegleitung (UBB) ist - die zulassungs- und umweltrechtskonforme Baudurchführung, - das Vermeiden von Haftungsschäden nach dem Umweltschadensgesetz bei der Baudurchführung - das Vermeiden von Umweltschäden und der dadurch entstehenden Kosten und Zeitverzögerungen - das Vermeiden von Störungen im Bauablauf durch rechtzeitiges Hinweisen auf Fristen, Auflagen und geeignete Maßnahmen - die Beweissicherung und Dokumentation. Leistungen zur Umweltbaubegleitung dienen der Prävention und der Vermeidung von ökologischen und ökonomischen Schäden sowie der Unterstützung des Auftraggebers in umweltrelevanten Fragen. Die wesentlichen UBB-Leistungen für dieses Projekt sind: 1. Klären der Aufgabenstellung 2. Begleitung der Bauausführung: Teilnahme an Bauberatungen, Überwachung der Schutz-, Vermeidungs- und trassennahen Kompensationsmaßnahmen, Durchführen vorbereitender artenschutzrechtlicher Maßnahmen und Erteilung relevanter Baufreigaben 3. Leistungen zur Vorbereitung der Abnahme der Baumaßnahme, Erstellen einer Gesamtbilanz Die Leistungen sind in der Anlage 1 beschrieben, sie wurden der HVA-F StB entnommen und angepasst. Die ange passten Passagen sind kursiv dargestellt. Im Landschaftspflegerischen Begleitplan sind Schutz-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen festgelegt, deren Überwachung als Leistung der UBB zu betrachten ist. Eine Auflistung relevanter LBP-Maßnahmen ist der Anlage 5 zu entnehmen. Neben allgemeinen nicht quantifizierbaren Aufgaben im Arten-, Boden- und Gewässerschutz sind folgende konkrete Maßnahmen zu überwachen: - Schutz von Bäumen/Vegetation bzw. LRT als Baum- und Biotopschutz - Errichtung und Instandhalten Amphibien- und Reptilienschutzzäune - Kontrolle auf Biberbesatz und Ameisennester - Bestellung/Ansaat mit autochthoner Saatgutmischung Baugruben sind während der Bauzeit zu kontrollieren, ebenfalls die Ansaat und Mahd von Erdmieten. Nach Bauunter brechungen sind Flächen auf Brut/-verdacht zu kontrollieren und freizugeben.