Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 04519 Rackwitz, OT Zschortau
Neubau eines Feuerwehrgerätehauses in 04519 Rackwitz, OT Zschortau
Die notwendigen Planungsleistungen sollen stufenweise in einem Vertrag zur Gesamtplanung vergeben werden. Zum planerischen Umfang zählen folgende Leistungen: - Objektplanung Gebäude und Innenräume LPH 4 bis 9 gemäß § 34 HOAI, - Objektplanung Freianlagen LPH 4 bis 9 gemäß § 39 HOAI, - Tragwerksplanung LPH 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI - Planung der Technischen Ausrüstung LPH 4 – 9 gemäß § 55 HOAI, - Erstellung der brandschutztechnischen Nachweise im Zuge der Baugenehmigung und brandschutztechnische Beratung im Rahmen der LPH 4-8, - Erstellung der bauphysikalischen Nachweise im Zuge der Baugenehmigung und bauphysikalische Beratung im Rahmen der LPH 4-8. Die hier ausgeschriebene planerische Leistung wird stufenweise wie folgt vergeben: - Stufe 1: Fest beauftragt werden die Leistungsphasen 4, - Stufe 2: Optional beauftragt werden die Leistungsphasen 5 bis 6, - Stufe 3: Optional beauftragt werden die Leistungsphasen 7 bis 8, - Stufe 4: Optional beauftragt werden die Leistungsphase 9. Eine ausführliche Leistungsbeschreibung ist dem Vertrag zu entnehmen.