Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Steenfelde: Gewässer- und Bodenschutzbeauftragter Steenfelde 10/2026 bis 09/2031

Deadline:30 Jun 2026, 08:59

Tender information
Germany
Leer
Type
Contract
Procedure
Negotiated with a call for competition
Evaluation criteria
Price, Quality
Ref. number
2026-801-000037
Duration
01/10/2026 - 30/09/2031
siehe 5.1

Beweissicherung und Überwachung bodenkundlicher, wasserwirtschaftlicher und hydrogeologischer Aspekte für das Überschlickungsvorhaben Steenfelde: Gewässer- und Bodenschutzbeauftragter Steenfelde 10/2026 bis 09/2031

In der Unterems und in der Leda sind zur Aufrechterhaltung der Sicherheit und Leichtigkeit des Schiffsverkehrs sowie insbesondere zur Gewährleistung der Bedarfstiefen für die Überführung von Werft-Schiffen regelmäßige Unterhaltungsbaggerungen erforderlich. Die im Rahmen dieser Unterhaltung anfallenden Baggermengen werden im Gegensatz zu anderen Revieren aufgrund der Enge des Flussschlauches der Unterems nicht im Nahbereich der Baggerstellen verklappt, sondern primär landseitig entlang der Unterems, möglichst nahe am Flusslauf auf landseitige Unterbringungsflächen (Spülfelder und Spülseen) verbracht. Gegenwärtig wird das anfallende Baggergut auf Spülfelder im Spülgebiet Steenfelde verbracht. Das Spülgebiet Steenfelde ist in vier Bauabschnitte mit jeweils eigenständigen Baugenehmigungen unterteilt. Die einzelnen Bauabschnitte gliedern sich wiederum in baulich voneinander getrennte Spülfelder auf. In der Regel fallen zwei bis drei Baggerkampagnen pro Jahr an. Eine Kampagne umfasst dabei etwa 16 Wochen für die gesamte Unterems. Der Baggerschwerpunkt befindet sich bei Ems-km 0-15. Dieses Material wird hauptsächlich in die Spülfelder verspült. Die Einspülung in den Spülfeldern ist auf 16 Std/Tag begrenzt. In diesem Zusammenhang sind verschiedenste wasser-, boden-, abfallwirtschaftliche und hydrogeologische Aspekte zu berücksichtigen. Dem Auftraggeber wird im Rahmen der Baugenehmigung auferlegt, die Minimierung nachhaltiger Belastungen der Schutzgüter Wasser und Boden durch einen Gewässerschutzbeauftragten einschließlich übergreifender Aufgabenwahrnehmung im Bereich des Bodenschutzes bis zur Rückübertragung in die landwirtschaftliche Nutzung zu gewährleisten. Neben der Baubegleitung, Beweissicherung und Überwachung sind zudem die Datenerhebung, Messstellenbetreuung und Analytik sowie Beratungs- und Dokumentationsleistungen an einen fachlich geeigneten Gewässer- und Bodenschutzbauftragten zu vergeben. Ein Beweissicherungsprogramm wurde erstellt und bisher umgesetzt sowie entsprechend der verschiedenen Bauabschnitte angepasst und fortgeschrieben.

Buyer
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee
buyer-email@mail.com
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1 Jan 1970, 00:001 Bytes
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Important dates
29 May - Publication date
30 Jun - Deadline
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