Lieferung von ballistischen Helmen VPAM 3 Mid Cut (ausgestellt)
Lieferung von ballistischen Helmen VPAM 3 Mid Cut (ausgestellt)
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit ballistischen Helmen VPAM 3 Mid Cut (ausgestellt). Der ballistische Helm muss den Träger insbesondere vor Verletzungen durch Geschosse schützen. Zudem soll er auch Schutz vor geworfenen, geschleuderten oder fallenden Gegenständen, wie z. B. Steinen oder Metallstücken bieten. Des Weiteren dient er als Trägerplattform für die vorhandenen kopfgebundenen Einsatzmittel und muss sowohl das Tragen des vorhandenen pegelabhängigen Kapselgehörschutz/Kommunikationssystems mit Kopfbügel als auch das Tragen der helmunabhängigen Atemschutzmaske mit Kopfspinne ermöglichen. Ausführliche Informationen befinden sich in den Vergabeunterlagen. Die verbindliche Abnahmemenge (Mindestabnahmemenge) im Jahr 2027 beträgt 670 Stück. Insgesamt kann, über die maximale Vertragslaufzeit von 48 Monaten, von einem unverbindlichen Bedarf von 135 Stück ausgegangen werden. Ein Anspruch auf Abnahme einer bestimmten Menge über die genannte verbindliche Mindestabnahmemenge (670 Stück) hinaus besteht nicht. Da es sich um eine Rahmenvereinbarung handelt, können die unverbindlichen Abnahmemengen während der Vertragslaufzeit gegebenenfalls über- bzw. unterschritten werden. Als Höchstabnahmemenge werden während der gesamten Vertragslaufzeit inklusive aller Vertragsverlängerungen 900 Stück vereinbart. Dies beinhaltet eine zusätzliche Reserve zuzüglich der genannten verbindlichen und unverbindlichen Abnahmemenge.